momentan bekomme ich noch kein bafög, aber ab okt. 2010 sehr warscheinlich und da wollte ich nun meinen antrag stellen und dazu auch gleich eventuell auch einen aktualisierungsantrag, aber hier erst mal meine Situation:
mein Vater ist seit kurzem wieder arbeitslos, hat aber im vorletzten Jahr 11 Monate gearbeitet. da er schon 58 ist und in den letzten Jahren immer mal wieder keine Arbeit hatte, aber auch immer wieder ein paar Monate gearbeitet hat, weiß ich jetzt nicht wann ich einen aktualisierungsantrag stellen kann. Würde ich für den ganzen BWZ kein Gehalt meines Vaters angeben und er dann doch wieder für 2 Monate arbeitet, müsste ich das dann eventuell zu viel geleistete Bafög wieder zurückzahlen. meine Frage nun, könnte ich diesen aktualisierungsantrag auch erst am ende des BWZ (so 2 Monate vorm BWZ-Ende) stellen und dann die summe die mir eventuell noch zustehen würde (falls mein Vater die ganze Zeit nicht gearbeitet) rückwirkend ausbezahlt ? Oder sollte ich schon gleich den aktualisierungsantrag für den gesamten BWZ stellen ?
Beiträge von erdbeerherzchen
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Ich habe eine Lebensversicherung, besser gesagt ich bin der Versicherte. Aber die Versicherungsnehmer sind meine Eltern und bezugsberechtigte Personen sind auch immer meine Eltern. Gehört es dann zu ihrem Vermögen, weil ich ja effektiv (momentan) definitiv nichts ausbezahlt bekommen würde, bis die Lebensversicherung dann an mich überschrieben wird. Oder muss ich das als mein Vermögen ausweisen ?
natürlich nicht ihr Gehalt sondern Vermögen -
Ich habe eine Lebensversicherung, besser gesagt ich bin der Versicherte. Aber die Versicherungsnehmer sind meine Eltern und bezugsberechtigte Personen sind auch immer meine Eltern. Gehört es dann zu ihrem Gehalt, weil ich ja effektiv (momentan) definitiv nichts ausbezahlt bekommen würde, bis die Lebensversicherung dann an mich überschrieben wird. Oder muss ich das als mein Vermögen ausweisen ?
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ich werde ab Oktober studieren und werde warscheinlich so an die 100 - 300 Euro Bafög bekommen. bei meinem studium wird ein sogenanntes plichtpraktikum voraussgesetzt, also habe ich während meines 6-Wochen-Praktikums auch Anspruch auf Bafög. Um rechtzeitig Bafög beantragen zu können, wollte ich jetzt noch die Zusage von meinem Praktikumsbetrieb haben, wo ich in 2 Monaten arbeiten werde. die habe ich heute bekommen. und wollte mich nun eigentlich ans antrag stellen machen, aber da seh ich, dass der Praktikumsbetrieb so ein Formular ausfüllen muss und dieses Ausfüllen macht der Typ bei der firma bestimmt erst nach/oder während des praktikums.... aber weil ich ja weiß, dass bis ein bafög-antrag bewilligt wird eine ewigkeit vergeht, wollte ich den Antrag jetzt schon stellen.... also was meint ihr kann ich tun ?