Laut den Erklärungen beim Meister-BaföG liegt der Maßnahmebeitrag bei höchstens 10.226 €. Es wird aber im späteren Text zwischen Unterhalts- und Maßnahmebeitrag unterschieden.
Du solltest am besten mal dort anrufen und nachfragen, ob der Maßnahmebeitrag auch wirklich nur für die Weiterbildung gilt oder auch den Unterhaltskostenanteil beinhaltet.
Beiträge von Automatix
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So, habe mit der zuständigen Stelle für Wohngeld gesprochen und anhand meiner Erläuterung zu meiner Situation kann ich ganz normal das Wohngeld beantragen
Da ich bei einem Umzug den Ort und damit den Zuständigkeitsbereich für den Anspruch ändere, muss ich dafür noch einen sog. Negativbescheid (d.h. dass ich das Wohngeld nicht doppelt kassiere) von meiner jetzigen Wohngeldstelle einreichen. -
Hallo!
Ich möchte sobald wie möglich eine Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt angehen und würde dafür das Meister-BaföG beantragen.
Zu meiner Situation: ich habe einen kaufmännischen Beruf abgeschlossen und rund ein Jahr weitere, berufliche Erfahrung (bin über 25). Da ich momentan keine Festanstellung habe und mein Status nun seit einigen Tagen auf ALG II läuft, möchte ich meine Chancen auf einen neuen Job mit der Weiterbildung verbessern.
Da für mich ein Kurs in Vollzeit möglich ist, fiele ich damit aus dem ALG II-Anspruch heraus und bekäme den MBaföG-Unterhaltsanteil von 675,-€ bzw. 603,-€, weil ich wg. der finanziellen Situation erstmal wieder bei meinen Eltern wohne und den Wohnungszuschuss von 72,-€ nicht bekomme.
Jetzt ist es nur so, dass ich für das Wohnen bei meinen Eltern eine Art "Beteiligung am Haushalt" in Höhe von 360,-€ leisten muss.
Jetzt überlege ich ob es eventuell nicht sogar finanziell sinnvoller wäre, eine eigene Wohnung zu haben und nach Möglichkeit den Wohngeldzuschuss zu beantragen.
Wenn ich einfach eine eigene Wohnung nehme und das nur mit dem BaföG-Zuschuss ohne Wohngeld finanziere, habe ich gegenüber der Haushaltsbeteiligung zwar mehr raus, muss aber dann natürlich die eigenen Verpflegungskosten etc. selbst tragen - unterm Strich kommt es also finanziell auf dasselbe hinaus, mit dem Unterschied wieder die eigenen vier Wände zu haben:Mit Haushaltsbeteiligung:
603,-€ MBaf
_64,-€ Pflichtvers. (Anteil Fachschüler)
360,-€ Beteiligung (inkl. Verpflegung)
------
179,-€ RestMit eigener Wohnung:
675,-€ MBaf
_64,-€ Pflichtvers. (Anteil Fachschüler)
360,-€ Miete einer Beispielwohnung (Warm)
------
251,-€ Rest exkl. VerpflegungIch habe bereits versucht mir u.a. in diesem Forum Informationen zu besorgen, nur sind diese meistens auf Schüler- bzw. Studenten-BaföG bezogen.
Gibt es da einen Unterschied zum Meister-BaföG?
Bestimmt das Amt für den Wohngeldzuschuss, ob ich welchen bekomme oder wird das schon von vornherein klar mit dem MBaföG geregelt?
Gibt es auch eine Art Obergrenze bei den Zuschüssen für die Wohnung? Also so wie beim ALG II, da wird ja auch eine Verhältnismäßigkeit überprüft.Wäre toll, wenn mir da jemand einen oder mehrere Tipps geben könnte.
Grüße
P.S. Ich werde morgen vormittag (nachmittags natürlich nicht telefonisch zu erreichen ;)) noch beim zuständigen Amt anrufen und versuchen, etwas in Erfahrung zu bringen.