Laut ARGE sind wir zuerst eine BG(Bedarfsgemeinschaft), dann werde ich aufgrund meines Vollzeit Studium, als eine HG(Haushaltgemeinschaft) zu der BG meiner Ehefrau und Kind betrachtet. Daher muss ich keiner Maßnahme nachgehen.
Ja mein Einkommen habe ich dargelegt(400€/monatlich).
Auch hat die ARGE Mitarbeiterin, einen 300€ Freibetrag vom EG(Elterngeld)/20 Monate angerechnet. Sie hat mir auch zugesagt, das ich einen Anspruch auf WG(Wohngeld bzw. Mietzuschuss) habe, da ich letzt Endes in einer HG bin und nicht mehr in einer BG. Da ich manchmal widersprüchliche threads lese, bin ich nun ein bisschen verwirrt. Ich muss das dann mal mit der ARGE und dem Wohnungsamt klären...
mfg