Heyho, also ich hab jetzt eine Bewilligung für die Monate Oktober 09-April 09 bekommen *jipieh*
Da die weitere Förderung jedoch nachwievor zur Disposition steht - auch nach diesem Bescheid muss ich mein Hilfegesuch hier leider nochmals aufrollen.
Die neue Problematik sieht wie folgt aus (mehrere Punkte);
Das Bafög Amt hat eine Bewilligung von 10.2009 bis 04.2010 gewährt. Die Überweisung des Betrages erfolgt zum 15.04 auf das angegebene Konto. Teile ich jetzt jedoch den Betrag der Nachzahlung durch die monatliche Summe, komme ich da auf 6 Monate, nämlich Oktober 09 bis März 10. Demnach erfolgt ja für Monat April gar keine Förderung?
Und was mir noch unklar ist, ich musste ja eine Leistungsbescheinigung vorlegen, wo ich jetzt dagegen argumentiert habe dass ich in einem stufenlosen Bachelor studiere, bei dem es keine Vorprüfungen gibt. De Facto ist das so, deswegen kann nicht davon gesprochen werden dass ich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Leistungsstand erreicht haben muss. Klar gibt es Empfehlungen, man sollte 30 ECTS pro Semester machen damit man nach 6 Semestern fertig wird, jedoch hat man auch 2 Toleranzsemester und faktisch muss man um im Studium zu bleiben 3 ECTS pro Semester machen. Bedingt durch das Vorstudium und die Krankheit im Winter, besteht nun dieser Rückstand von 1 1/2 - 2 Semestern, den ich dem BAföG Amt gegenüber aber auch schon reichhaltig begründet hab und im dem Zuge war's mir eben wichtig festzustellen dass das Studium auch durch den Rückstand nicht gefährdet ist - ergo weiterhin Förderungswürdig.
Jetzt hat mir die Frau vom Amt jedoch geschrieben: "Wegen Ihrer Erkrankung wird die Frist zur Vorlage der Leistungsbescheinigung verschoben. Sie müssen zu Beginn des Monats Mai 2010 die bis zum Ende des 4. Fachsemesters übliche Leistungen vorweisen."
Ich bin da jetzt ein klein wenig konstaniert. Zum einen bin ich zu Beginn des Monats Mai 2010 in der MITTE des 4. Fachsemesters. Wie soll ich da Leistungen zu Ende des 4. Fachsemesters vorlegen? Desweiteren ist es ja auch nicht so das man alle Prüfungen aus einem Semester direkt beim ersten Termin schreibt. Das geht aus zeitlichen Gründen einfach nicht. Ich hab mal 2 Klausuren an einem Tag geschrieben mit der Folge dass ich in der einen eine 4,0 hatte und die andere nicht bestanden hatte. Sowas mach ich nicht nochmals. Also ist es eben so dass ich die Kurse die ich im Sommersemester jetzt belege endgültig abgeschlossen haben werde - vermutlich im Dezember 2010. Und ich hab mich jetzt auch nicht in den vollen Semesterumfang gestürzt - das ist nach einer Therapie einfach sehr ungut sich in Arbeit reinzustürzen, weil man erstmal wieder mit sich selbst lernen muss zurecht zu kommen (hab ich dem BAföG Amt gegenüber auch angedeutet - mit Verweis darauf dass ich dafür im nächsten Wintersemester mein Arbeitspensum erhöhen werde).
Darüber hinaus - nächstes Problem: Der Fachrichtungswechsel ist durch argumentiert und angenommen, sie hat in Ihrem Schreiben darauf Bezug genommen. Was ich jetzt aber vom Fachrichtungswechsel nachgelesen hab, so werden die davor verbrauchten Semester doch von der Gesamtförderungsdauer abgezogen und danach folgt das vollverzinste Darlehen. Rechne ich das jetzt aber zurück - mein 1. Studium war von 10.2007 bis 09.2008 - das Folgestudium in Wien begann 10.2009 und würde bei geregelter Studienzeit bis 09.2012 gehen (6 Semester). Ziehe ich davon jetzt 2 Semester ab, das Vorstudium in Stuttgart - bin ich bei 09.2011.
Das BAföG Amt will aber bereits 12.2010 (wieder mitten im Semester?!) auf das Bankdarlehen umstellen und hat meine Förderungshöchstdauer mit Verweis auf meine Erkrankung auf 5.2011.
Versteh ich alles irgendwie nicht.
Und dann noch so was... da ist die Rede von einem Fahrtkostenzuschlag nach § 4 Abs 1 Auslandszuschlagsverordnung in der Höhe von 500 € sowie ein Ersatz der Studiengebühren nach § 3 Abs. 1 der Auslandszuschlagsverordnung den ich im Studienjahr 2008/2009 bereits in Anspruch genommen hätte. Ich hab nur leider noch NEVER EVER davon gehört.
Mich macht der ganze Bescheid total konfus. Die Bankverbindung war auch falsch und es lag ein Abschnitt dabei ich soll doch bitte bis zum 24.02 die neuen Inskriptionsbestätigungen vorlegen (der Brief selbst ging mir am 25.03 zu) - die hatte ich zum 13.03 schon zugesandt...
Vielleicht kannst du - Snowblind mir ja wieder helfen und etwas Ordnung in das Chaos bringen - oder jemand anders 
Vielen lieben Dank im Voraus