Für allgemeinbildnende Schulen gibt es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen BAföG § 2 Abs. 1 a BAföG
- Du müsstest rechtlich gehindert sein im Elternhaus zu wohnen, heißt deinen Eltern wurde das Sorgerecht entzogen,
- Du bist oder warst verheiratet
- Du lebst bereits mit einem eigenen Kind zusammen.
Sonst besteht höchstens die Möglichkeit, wenn keine vergleichbare Ausbildungsstätte in angemessener Zeit von der Elternwohnung aus erreichbar wäre, dass dann evtl. ein Anspruch besteht.
Aber .,.... Schulgebühren sind immer Privatvergnügen und werden vom BAföG nicht getragen. Und ob deine Privatschule überhaupt BAföG förderfähig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier.