Hallo chicken1,
Du hast Anspruch auf BAföG
Hier kannst weitere Informationen zum Anspruch einsehen:
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg-anspruch.html
LG
Tinchen
Hallo chicken1,
Du hast Anspruch auf BAföG
Hier kannst weitere Informationen zum Anspruch einsehen:
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg-anspruch.html
LG
Tinchen
ich bedanke mich für die zügige antwort und reaktion, leider hatte ich vorher keine gelegenheit:o
auf jeden fall hilft mir das weiter, habe auch noch herausbekommen, dass dieser antrag immer nur jeweils für 1 jahr zählt.
lg
tinchen
erst einmal ein fröhliches hallo in die runde:)
leider habe ich zum genannten thema nichts auf der homepage gefunden. da ich etwas darüber gelesen habe interessiert es mich natürlich, wie ich mir diese gebühren vom hals halten kann.
es wäre klasse, wenn mir jemand darüber auskunft geben könnte, wie und wo ich diese befreiung beantrage und wie das alles sonst noch so funktioniert.
schönen dank im voraus
tinchen
Erst einmal vielen dank für die schnelle Antwort;)
Spielt also auch die Altersgrenze von 30 Jahren keine Rolle, da ich das Studium vorher begonnen habe? Ratet mal, wie alt ich bin:D
LG
Suse
Hallo zusammen!:)
Ich habe soeben in diesem Text
http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg-foerderungsdauer.html
gelesen, dass aufgrund von Kindeserziehung Urlaub beantragt werden muss (auf die Dauer von zwei Jahren).
Jetzt stellen sich für mich folgende Fragen, da ich davon betroffen bin:
1. wird Hartz IV in gleicher Höhe wie das BAföG gewährt?
2. was passiert, wenn ich meinen "Urlaub" beende, wird mir die Zeit auf die BAföG Förderungshöchstdauer angerechnet. Ich habe ja vor, das Studium wieder aufzunehmen und zu beenden:)
Für Eure Hilfe bedanke ich mich schon im Voraus
Lieben Gruß
Suse