Hallo ome,
die Unfallrente wird als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit angesehen, zumindest beim BAföG. Von dem dir genannten Einkommen + Unfallrente kannst du noch 920€ Werbungskostenpauschale und sie Sozialpauschale von 21,5% abziehen. Der monatliche Nettofreibetrag ligt hier bei 255€ (400€ brutto). Das komplette Einkommen darüber hinaus wird voll angerechnet, so dass es hier zu einer Rückforderung des BAföG kommt.
Beim Kindergeld wird die Unfallrente ebenfalls komplett angerechnet. Hier liegt die Freigrenze bei 8.004€ im Jahr. Überschreitest du diesen Betrag, musst du das komplette Kindergeld zurückzahlen.
Wenn du allerdings aktuell noch Aufwendungen hast, die mit den Unfällen im Zusammenhang stehen, Fahrten zu Therapien, Kuren etc., kannst du diese von der Unfallrente in Abzug bringen. Hierzu gab es auch ein Urteil (Az. 1 K 15/05).
LG
Tinchen