Beiträge von Suse78

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    Hallo Pomodoro,


    hier ist das Zuflussprinzip entscheidend und wenn du im Januar das Gehalt ausgezahlt bekommst und nur bis Dezember Kindergeld Anspruch hattest, dann ist das Einkommen nicht relevant.


    Umgekehrt ist es genauso: Hast du erst z.B. ab April Kindergeld Anspruch, würdest aber im April für März das Einkommen ausgezahlt bekommen, würde es in den berücksichtigungsfähigen Zeitraum fallen und angerechnet.


    LG


    Tinchen

    Nur das Einkommen, welches in den Zeitraum des Bezuges von Kindergeld fällt, wird auch dabei berücksichtigt. Erhältst du also das Kindergeld nur z.B. von April bis Dezember, so ist auch nur dieses Einkommen relevent. In Zahlen: 8004/12 * 9 = 6003 € Freigrenze.


    Das Einkommen, welches vor April (aus dem o.g. Beispiel) zugeflossen ist, spielt keine Rolle.


    LG


    Tinchen

    Hallo lillith,


    nein, einen BAföG Anspruch hast du nicht. Wenn du eine Fachoberschule besuchst, die keine Voraussetzung der vorherigen Berufsausbilung hat, was bei dir der Fall ist, kannst du BAföG nur erhalten, wenn du einen eigenen Hausstand führst. Da du bei deinen Eltern wohnst, entfällt der Anspruch auf BAföG.


    LG


    Tinchen

    Hallo Lisa,


    das Bemessungsentgelt spielt keine Rolle, da es ausschließlich zur Bemessung dient. Ausschlaggebend ist das Leistungsentgelt, welches du tatsächlich erhalten hast. Hier sollten die Bescheide des Arbeitsamtes ausreichen.


    Die Zeiten, die du im Ausland gearbneitet hast und auch das Einkommen hier in Deutschland versteuert wurde, werden ohne Besonderheiten angerechnet.


    Ob es Sinn macht, das Motorrad zu verkaufen und andere Dinge dafür anzuschaffen, musst du selbst entscheiden. Der Vermögensfreibetrag beim BAföG liegt derzeit bei 5.200 €.


    LG


    Tinchen

    Hallo tomtomx,


    für das Studium der Sozialpädagogik würdest du noch die BAföG Förderung erhalten, da du auch das Abi nachgeholt hast und dies Voraussetzung für das Studium wäre.


    Hier musst du allerdings darauf achten, dass du die Altersgrenze von 30 Jahren nicht überschreitest bei der Antragstellung.


    LG


    Tinchen

    Hallo Banone,


    Verwaltungsvorschrift zum § 27 BAföG:


    Zitat

    27.2.3 Ein Betrag in Höhe der an den Auszubildenden ausgezahlten Übergangsbeihilfe oder Wiedereingliederungsbeihilfe (§ 27 Abs. 2 Nr. 2) ist während der ganzen Ausbildungszeit wie ein zusätzlicher Freibetrag nach § 29 zu behandeln.


    Eine zeitliche Befristung konnte ich hierfür nicht finden. Jedenfalls musst du den Betrag nicht aufbrauchen, da der zusätzliche Freibetrag für die gesamte Förderungsdauer gilt.


    LG


    Tinchen

    Hallo ome,


    die Unfallrente wird als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit angesehen, zumindest beim BAföG. Von dem dir genannten Einkommen + Unfallrente kannst du noch 920€ Werbungskostenpauschale und sie Sozialpauschale von 21,5% abziehen. Der monatliche Nettofreibetrag ligt hier bei 255€ (400€ brutto). Das komplette Einkommen darüber hinaus wird voll angerechnet, so dass es hier zu einer Rückforderung des BAföG kommt.


    Beim Kindergeld wird die Unfallrente ebenfalls komplett angerechnet. Hier liegt die Freigrenze bei 8.004€ im Jahr. Überschreitest du diesen Betrag, musst du das komplette Kindergeld zurückzahlen.


    Wenn du allerdings aktuell noch Aufwendungen hast, die mit den Unfällen im Zusammenhang stehen, Fahrten zu Therapien, Kuren etc., kannst du diese von der Unfallrente in Abzug bringen. Hierzu gab es auch ein Urteil (Az. 1 K 15/05).


    LG


    Tinchen

    Hallo Jessica,


    um Wohngeld beantragen zu können, darfst du keinen Anspruch auf BAföG oder BAB haben, den du auch nicht hast. Daher kannst du Wohngeld für dich beantragen. Allerdings musst du hierfür auch ein gewisses Mindesteinkommen erfüllen, daher ist auch die Höhe deiner Ausbildungsvergütung interessant.


    Zur Berechnung kannst du den Wohngeld Rechner nutzen.


    Zum Einkommen beim Wohngeld kannst du dich hier erkundigen: Wohngeld Einkommen - Wohngeldtabelle - Freibeträge


    LG


    Tinchen

    Hallo problem123,


    wenn du alle Absagen dokumentierst, kannst du ja nachweisen, dass du dich um eine Ausbildungsstelle bzw. Studium bemüht hast. Fängst du dann das Studium im März an, müssen deine Eltern wieder Unterhalt leisten, sofern du deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kannst.


    In der Zeit, in der du der Vollzeitbeschäftigung nachgehst, hast du keinerlei Anspruch auf Unterhalt, da du prinzipiell mit der Volljährigkeit verpflichtet bist, dich selbst zu versorgen. Die Unterhaltspflicht tritt erst wieder mit der Ausbildung ein.


    LG


    Tinchen

    Hallo Immkerin,


    Ist es richtig, dass sein Einkommen von Oktober bis Dezember plus 3/12 des Weihnachtsgelds minus der Sozialabgaben beim Kindergeld berücksichtigt werden?


    jain...das Weihnachtsgeld wird in dem Monat berücksichtigt, in dem es zugeflossen ist, nicht nur 3/12 davon. Darüber hinaus kannst du die Werbungskostenpauschale von 3/12 von 920€ ansetzen.


    Zitat

    Er hat sich im Januar 2011 einen Notebook gekauft. Kann dieser Betrag zu den Werbungskosten gezählt werden? Wenn ja, welcher Anteil?


    nein


    Zitat

    Fallen Beiträge für eine private Rentenversicherung auch unter die Werbunskosten?


    nein


    LG


    Tinchen

    Hallo sirascorbin,


    dein Anspruch auf Kindergeld würde sich über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern, und zwar um die Zeit, die du im Zivildienst verbracht hast. Das Kindergeld können deine Eltern beantragen.


    LG


    Tinchen

    Hallo Jippi,


    von der Entfernung her dürftest du die Voraussetzungen erfüllen. Daher würde ich den Antrag auf Schüler BAföG stellen, da das Gymnasium ja grundsätzlich ab der 10. Klasse förderungsfähig ist. Allerdings wird hier das Einkommen deiner Eltern angerechnet, da diese dir ja noch zum Unterhalt verpflichtet sind.


    LG


    Tinchen

    Hallo Piffel,


    wenn auf dem Wagen noch Schulden in der Höhe (15.000€) wären, dürfte dies mit Sicherheit kein Problem sein, da ja die Schulden vom Vermögen abgezogen werden.


    Grundsätzlich wird es aber problematisch, wenn die Schulden bei Verwandten aufgenommen wurden, da hier erst einmal unterstellt wird, dass diese nur "fiktiv" seien.


    Hier müsstest du also entsprechende Darlehensverträge vorlegen, wie sie auch mit Dritten geschlossen worden wären. Auch das regelmäßige Bedienen der Darlehen dürfte hier als Nachweise sicherlich nicht schlecht sein.


    LG


    Tinchen

    Hallo Keats,


    wenn du noch 29 bist, dann kannst du auch für dein Studium BAföG beantragen, dass das nicht direkt im Anschluss gewesen ist, ist hier unerheblich. Dies wäre problematisch, wenn du über 30 wärst.


    Auch den Studienkredit kannst du nebenher beantragen, da es zunächst keine weiteren Voraussetzungen hierfür gibt. Für dich wäre erst einmal nur die Altersgrenze von 30 Jahren interessant.


    LG


    Tinchen

    Hallo Gast2,


    um was für eine Zusatzqualifikation handelt es sich, welchen Berufsabschluss hast du bisher, wie lange dauert die Zusatzqualifikation und welche Schulform wird hierfür besucht?


    Dies ist entscheidend, da auf deine bisher gestellte Frage sonst keine Antwort möglich ist. Auch dein Alter ist dafür entscheidend.


    LG


    Tinchen