Danke für die Antwort.
Mehr Info zum Problem Werbungskosten:
In den letzten Jahren wurde bei unserer 120 m² Wohnung eine Gesamtmiete von rund 800 Euro als sonstiges Einkommen monatlich angesetzt. Davon wurden in all den Jahren rund 300 Euro monatlich als Werbungskosten abgezogen.
In der Nachberechnung für 2009 nach der Gesetzesänderung wurden nun erstmals nur die Heizkosten abgezogen und ansonsten die Gesamtmiete inklusive aller anderen Nebenkosten von 682 Euro monatlich als sonstiges Einkommen zur Berechnung herangezogen. Dadurch ist das Wohngeld nun geringer geworden. Von Mitarbeitern der Wohngeldstelle wurde uns nun telefonisch mitgeteilt, dass diese Änderung der Einkommensberechnung eine negative Seite der Gesetzesänderung sei.
Uns stellt sich nun die Frage, ob ein Widerspruch gegen den Bescheid sinnvoll ist.
Rico