Beiträge von Vatersein

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    Hallo Forum
    Mein Kind ist seit 6 Monaten volljährig und in Ausbildung. Sie lebt bei ihrer Mutter. Habe seit ihrem Geburstag monatich €100,- Barunterhalt gezahlt. Leider auf das Konto der Mutter, die es nicht einsieht selber einen Barunterhalt zu zahlen. Ist die Mutter verpflichtet meinen gezahlten Brunterhalt an meine Tochter weiterzuleiten, oder darf sie das Geld für ihren Haushalt verbraten? Das Kindergeld behält die Mutter natürlich auch.
    Gibt es eine Möglichkeit die € 600,- für meine Tochter nachträglich zu retten?


    Danke für eure Hilfestellungen

    Hallo Leute,


    mein Kind, volljährig, in Ausbildung bei der Mutter lebend hat evtuell Anspruch auf Barunterhalt durch die Eltern. Die Mutter ist jedoch verheiratet und nur ein Hobby-Einkommen (€400,-, da sonst der Ehemann die Kosten bestreitet. Wie wird von ihr der Anteil für den Barunterhalt des Kindes berechnet.


    Danke für eure Hilfe

    Mein 18 jähriger Sohn lebt bei seinen Größeltern. Bisher hatte ich immer Unterhalt an das Jugendamt gezahlt. Mit seinem Geburtstag der bereits im August lezten Jahres war, hat er einen Bafög Antrag gestellt. Gleichzeitig hat er einen Antrag auf Hartz 4 gestellt. Der Hartz4 Antrag wirde umgehend bewilligt mit monatlich ca. € 260,- Ein später gestellter Wohngeldantrag wurde ebenfalls mit €158,- bewilligt. Und natürlich das Kindergeld €184,-. Nun bekam ich vom ein Schreiben mit einer Erklärung, wo ich meinen Einkommensnachweis / Steuerbescheid von 2007 vorlegen soll.Wie gehe ich mit dieser Situation um?

    Meine uneheliche Tochter ist 18 Jahre alt, und lebt bei der Kindesmutter. Die Kindesmutter ist verheiratet. Meine Tochter absolviert eine Ausbildung. Sie hat eine Ausbildungsvergütung von monatlich netto €436,26.- . Die Kindesmutter erhält das ges. Kindergeld in Höhe von € 184,.?. Meine Tochter ist im letzten September 18 Jahre geworden. Ich habe trotzdem noch €100,- monatlich an die Kindesmutter gezahlt. Meine Frage ist, muss ich überhaupt noch (gesetzlich) Unterhalt bezahlen? Hätte die Mutter seit dem 18 Geburtstag der Tochter die von mir gezahlten €100,- an die Tochter weitergeben müssen? Falls ich doch unterhaltpflichtig bin, muss dir Kindesmutter ihre Einkünfte mir gegenüber offenlegen? Über eine schnelle Antwort wär ich sehr dankbar, da es gerade wieder Stunk gibt.