hallo,
anscheinend darf man hier keine links einfügen, daher gib mal bei google "studis online wohngeld" ein. gleich das erste suchergebnis sollte es sein.
auf der seite ist gleich der zweite punkt interessant:
"Wer BAföG als Bankdarlehen bezieht, kann ab dem 1. Januar 2009 einen Wohngeldantrag stellen."
In der genaueren Erläuterung heißt es dann, und das meine ich mit `nicht eindeutigem Gesetzestext`:
Wer BAföG als Bankdarlehen erhält, kann ab dem 1. Januar 2009 einen Antrag auf Wohngeld stellen. Ob es dann am Ende auch Geld gibt, ist natürlich wieder eine andere Frage. Sicherheitshalber sei erwähnt, dass in der Gesetzesbegründung als Fall des Bankdarlehens lediglich die Hilfe zum Studienabschluss erwähnt wird. Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 20 Abs. 2 Satz 2 Wohngeldgesetz 2009) müssten jedoch auch die anderen Fallgruppen der Förderung durch Bankdarlehen von der Regelung erfasst sein.
du sagst dein `berater` meinte etwas. welchen berater meinst du? bafög oder wohngeld? seit ich mit behörden zu tun habe, hab ich oft den eindruck, dass die stets darum bemüht sind, sowenig kohle wie möglich rausrücken zu müssen. als wäre es ihre eigene.
viele grüße