@ Snowblind,
ich habe nichts überlesen
Hab' ich auch nicht behauptet ... [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/froehlich/a010.gif]
Ob freiwillig oder mit unfreiwillig... beim Fachrichtungswechsel wird dieses nicht berücksichtigt.
Würde vllt schon. Aber eine Einschreibung unter Androhung von Gewalt o.ä. erscheint mir hier doch sehr unwahrscheinlich ...
Allenfalls später, wenn z. B. Vorausleistungen beantragt werden sollte... könnte das sog. "Zwangsstudium" interessant werden.
Vorausleistung? Wenn es schon wegen § 7 Abs. 3 BAföG nicht zur Förderung kommt? Mmmmhhh ... [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/smilie/verschiedene/a020.gif]
Einen schönen Abend noch!