Beiträge von franschilein

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    ich kann ja nix dafür....aber es wurde mir so gesagt, von 2 verschiedenen Leuten aus dem Amt! Und beide kennen meine Ausgangslage und meine Situation!


    Es scheint offenbar wirklich so zu sein!!!


    Und de werden da ja schon wissen, was sie tun und keinem Geld in den Rachen stecken, wenn er es nicht haben darf....


    ich kanns ja auch nicht glauben, aber mir wurde es so gesagt!

    Hab nochmal mit dem Amt (auch nochmal mit einer anderen Sachbearbeiterin) telefoniert und mir wurde zugesichtert, dass ich beide Leistungen bekomme. Der Abschnitt, den ich nannte, war falsch.


    Aber mir wurde gesagt, dass ich definitiv nichts zurückzahlen muss und dass der Bafög-Bescheid dann lediglich der Neuberechnung des Wohngeldes dient.


    Ich hab auch deine Argumente genannt, aber mir wurde gesagt, dass es eben ein Spezialfall ist und dass es vermutlich durch die Gesetzesänderung jetzt noch mehr solche Fälle geben wird.

    ja und was soll ich jetzt tun?


    ich habe ja selbst noch zu ihr gesagt, dass ich mir das nicht vorstellen kann und gefragt, ob sie sich wirklich sicher ist. Und sie meinte, dass sie sich ganz sicher ist. So ein Fall komme nicht oft vor, aber es sei so.


    Und sie meinte, ich solle jetzt nichts weiter machen und dann meinen Bafögbescheid einreichen, damit mein WG-Ansruch neu berechnet werden kann....


    Wie kommt sie denn dann darauf?...:confused:

    ich verstehe es nicht....meine SB hat mir versuchert, ich würde beides bekommen und hat auf eien Abschnitt verwiesen, der beinhaltete, dass mir beides zusteht, wenn eine Gesetztesänderung (also in meinem Fall Bafög) erst nach Bewilligung des Wohngeldes eintritt....
    Sie meimte, ich solle meinen Bescheid abwarten, ihn dann einreichen und dann würde das Bafög mit dem Wohngeld verrechnet...und ja..sie meinte, die Hälfte des Zuschuss-Anteils würde als Einkommen gesehen...


    Was soll ich denn nun glauben?!


    mit dem Abschnitt war ich mir jetzt nicht sicher...dachte, es wäre der genannte.


    ich meinte ja noch zu ihr, dass ich nun wieder Anspruch auf Bafög habe und gewillt bin, das bereits erhaltene zurück zu zahlen und dass ich möchte dass die Zahlung eingestellt wird. Daraufhin hat sie mir dann das Ganze erzählt, dass ich es nicht zurückzahlen muss und ich eben beides bekomme....


    ohje....

    hab grad gesehen, dass an meinem beitrag was fehlte,...
    hier nochmal:


    "ich muss doch nochmal nachhaken...meine Wohngeld-Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt, dass ich weiterhin Wohngeld bekomme, da die Bafög-Gesetzesänderung und somit mein erneuter Anspruch erst nach der Bewilligung des Wohngeldes inkraft trat. sie meinte, ich bekomme somit jetzt Bafög UND Wohngeld.


    kann es gar nicht glauben....?!


    der Gesetzesabschnitt ist hier maßgebend:
    § 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung
    (2) Ist vor dem Inkrafttreten von Änderungen dieses Gesetzes oder der Wohngeldverordnung über einen Wohngeldantrag entschieden worden, verbleibt es für die Leistung des Wohngeldes auf Grund dieses Antrages bei der Anwendung des jeweils bis zu der Entscheidung geltenden Rechts."

    ich muss doch nochmal nachhaken...meine Wohngeld-Sachbearbeiterin hat mir mitgeteilt, dass ich weiterhin Wohngeld bekomme, da die Bafög-Gesetzesänderung und somit mein erneuter Anspruch erst nach der Bewilligung des Wohngeldes inkraft trat. sie meinte, ich bekomme somit jetzt Bafög UND Wohngeld.


    kann es gar nicht glauben....?!


    der Gesetzesabschnitt ist hier maßgebend:
    § 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung
    (2) Ist vor dem Inkrafttreten von Änderungen dieses Gesetzes oder der Wohngeldverordnung über einen Wohngeldantrag entschieden worden, verbleibt es für die Leistung des Wohngeldes auf Grund dieses Antrages bei der Anwendung des jeweils bis zu der Entscheidung geltenden Rechts.

    Hallo,
    ich habe zwar schon an anderer Stelle gepostet, aber das Thema ist doch sehr komplex, deshalb ein neues Thema.


    Also ich bin nun im 6. Semester und habe seit Oktober (nach alter Gesetzeslage) nur noch Anspruch auf das Volldarlehen, da ich nach dem 1. Semester einen Fachrichtungswechsel vollzogen habe.


    Da ich aber das Darlehen nicht in Anspruch nehmen wollte, entschied ich mich dagegen und beantragte Wohngeld, was mir auch bewilligt und bereits für die Monate Oktober und November ausgezahlt wurde.


    Durch die Bafög-Gesetzesänderung habe ich ja nun wieder Anspruch auf Bafög, womit ich ehrlich gesagt nicht mehr gerechnet hätte, nach dem ganzen Hick-Hack.


    Ich habe also noch schnell einen Bafög-Antrag gestellt und warte nun (was vermutlich sehr sehr lange dauern wird) auf einen Bescheid.


    Wie verhalte ich mich nun? Sofort zum Wohngeldamt rennen und sie über meine Situation informieren (also dass ich den Antrag gestellt habe)? Oder soll ich warten bis ich einen gültigen Bescheid vom Bafög-Amt bekomme? Und muss ich dann das bereits bezogene Wohngeld sofort zurückzahlen?


    Ich würde mich sher auf Antworten freuen, vielleicht geht es ja auch noch mehr Leuten so...

    mappel : du bekommst doch jetzt weiterhin normales bafög. die gesetzesänderung ist doch durch und somit kriegt man auch nach einem wechsel weiter normalbafög.


    ist bei mir nämlich auch so. hätte eigentlich das jetzige semester nur noch bankdarlehen bekommen und habe wohngeld beantragt. hab sogar schon die erste zahlung vom wohngeldamt bekommen. muss ich ja jetzt aber wohl zurück zahlen, weil ich ja jetzt wieder anspruch auf bafög habe.

    Hallo,


    ich habe heute meinen positiven Bescheid für Wohngeld erhalten.


    Ich wohne zur Zeit in einer sehr kleinen Wohnung, in der ich mir Bad und Toilette mit 5 anderen Personen teilen muss, weswegen ich schon seit Längerem umziehen möchte.


    Ist es mir erlaubt, in eine teurere Wohnung zu ziehen, oder kann mir das Wohngeldamt dies untersagen (oder sogar Wohngeld ablehnen), weil ich ja zurzeit in einer günstigeren Wohnung wohne?


    Zu den Zahlen: ich zahle jetzt 292 Euro (alles drin), die neue Wohnung würde warm 340 Euro kosten.


    Danke für Antworten

    ich habe vor, nach meinem LA-Studium noch einen Aufbaustudiengang "Sonderpädagogik" zu studieren.


    Weiß jemand, ob es auch Stipendien gibt, die für Aufbaustudiengänge gelten?


    Würde mich sehr über eine Antwort freuen!!

    ok, vielen dank schonmal.


    Wie kommst du auf die 178 Euro beim ÜL-Job?


    Wenn ich jetzt in der Wohngeldtabelle schauen möchte, was ich ungefähr bekommen würde: welche Einnahmen muss ich da berücksichtigen?


    Also die 178 Euro vom Job, und auch Kindergeld und das Geld vom Plasmaspenden und Babysitten?


    Also mir ist klar, dass ich soviel Einnahman haben muss, dass ich meinem Lebensunterhalt bestreiten kann.
    Aber welcher Wert ist für die Berechnung bzw. für die Anwendung der Tabelle relevant?


    LG und Danke! :-)