Hallo,
ich habe zwar schon an anderer Stelle gepostet, aber das Thema ist doch sehr komplex, deshalb ein neues Thema.
Also ich bin nun im 6. Semester und habe seit Oktober (nach alter Gesetzeslage) nur noch Anspruch auf das Volldarlehen, da ich nach dem 1. Semester einen Fachrichtungswechsel vollzogen habe.
Da ich aber das Darlehen nicht in Anspruch nehmen wollte, entschied ich mich dagegen und beantragte Wohngeld, was mir auch bewilligt und bereits für die Monate Oktober und November ausgezahlt wurde.
Durch die Bafög-Gesetzesänderung habe ich ja nun wieder Anspruch auf Bafög, womit ich ehrlich gesagt nicht mehr gerechnet hätte, nach dem ganzen Hick-Hack.
Ich habe also noch schnell einen Bafög-Antrag gestellt und warte nun (was vermutlich sehr sehr lange dauern wird) auf einen Bescheid.
Wie verhalte ich mich nun? Sofort zum Wohngeldamt rennen und sie über meine Situation informieren (also dass ich den Antrag gestellt habe)? Oder soll ich warten bis ich einen gültigen Bescheid vom Bafög-Amt bekomme? Und muss ich dann das bereits bezogene Wohngeld sofort zurückzahlen?
Ich würde mich sher auf Antworten freuen, vielleicht geht es ja auch noch mehr Leuten so...