Hi,
voll steuerpflichtig sind diese Gebührnisse zwar nicht, allerdings habe ich mir das schon so gedacht, dass sie angerechnet werden. Trotzdem hat mir der BaFöG-Rechner ausgeworfen, dass ich (wohl aufgrund von Familienstatus und Kindern) bei vollen Gebührnissen Anspruch auf BaFöG in nicht unbeachtlicher Höhe habe, von daher trotzdem interessant. Werd ich ggf. mal beim Amt direkt prüfen lassen.
Aber mal ne andere Frage: zählt ein finanziertes/geleastes Fahrzeug (Eigentümer ist in beiden Fällen ja die Bank bzw. der Darlehensgeber/Leasinggeber) zum Vermögen? Vom Eigentumsbegriff her eher nicht, oder? Und wie ist es mit der Schuld aus dem Darlehensvertrag/Leasingvertrag? Zählt diese mit zu den Schulden, die vom Vermögen abgezogen werden können, zusätzlich zu den Freibeträgen von Antragsteller, Ehefrau und Kindern?
Hab ich noch vergessen:
das Fahrzeug, um das es geht, läuft aus versicherungstechnischen Gründen auf meinen Schwiegervater. Er hat auch den Darlehensvertrag abgeschlossen für mich, wäre einfacher alles auf eine Person zu machen sagte man damals im Autohaus. Ich wollte den Darlehensvertrag, da es ja nun auch meine Schuld ist und ich die Raten zahle, ohnehin auf mich umschreiben lassen. Gibt es in dem Zusammenhang evtl. Probleme mit dem Amt wegen der rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertragung? Gibt es sowas auch im Umkehrschluss als rechtsmissbräuchliche Schuldenübertragung, um das Vermögen zu schmälern? Ich meine ich kann ja nachweisen, dass ich das Fahrzeug abbezahle, die Raten fließen von meinem Konto ab seit Beginn des Vertrages.
Habe ich das richtig gelesen:
das Vermögen meiner Frau, dass schon seit vielen Jahren auf sie läuft und nicht erst kurz vor der Antragstellung rechtsmissbräuchlich übertragen wird, bleibt bei der Vermögensfeststellung völlig unberücksichtigt? Das würde alle meine Probleme lösen
Ein bischen missverständlich ist für mich dann der Freibetrag von € 1800 für den Ehepartner bei der Vermögensfeststellung, wenn dessen/deren Vermögen ohnehin unberücksichtigt bleibt...