Beiträge von elisa13

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich

    Hallo.


    Vielen Dank!
    meine Einnahmen=Arbeitslosengeld betragen 658 Euro, davon 385 Warmmiete.
    Wohngeldantrag wurde schon abgeben, die Hoffhnung bleibt. Denn ist es zum 1.Mal in meinem Leben, dass ich auf Staatshilfe angewiesen bin.


    Gruß

    Hallo Experten,


    zum 1.10. 2009 bin ich (nicht aus eigener Entscheidung) arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet und zum 31.10.2009 meinen damaligen Mietvertrag gekündigt. Da ich nicht wirklich eine Chance (aus meiner momentanen finanz. Situation) hatte eine andere Wohnung zu mieten, hat mir eine Freundin angeboten vorübergehend zu ihr (in eine andere Stadt) zu ziehen, so dass wir uns die Miete und Nebenkosten teilen.


    Meine Frage:


    Benötige ich Wohngeldantrag 2 Mal auszufüllen (da ich 1 Monat als arbeitslos noch Miete in der vorherigen Wohnung zahlen musste)und den Antrag in der Stadt meines altes Wohnortes und den 2. Antrag an die „jetzige“ Wohngemeinde abzugeben?
    Muss ich in meinem aktuellen Mietverhältnis als Untermieterin oder Mieterin stehen?


    Vielen Dank voraus für alle Antworte!


    Elisa