Beiträge von Mark

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    hallo,


    danke für deine Antwort. das mit dem Höchstbetrag habe ich von dieser Seite:


    Wohngeld Einkommen - Wohngeldtabelle - Freibeträge


    Was ist nochmal der genaue Untershcied zwischen der Wirtschaftsgemeinschaft oder keiner? Würde sich da was verändern, wenn wir keine bilden. Hab nur gelesen bei dieser Feststellung zur Beziehung (dem der Antrag beigelegt wurde), dass man mind. 1 Jahr zusammen wohnen muss, Kinder haben oder über das Einkommen des anderen verfügen muss. Aber dies alles trifft bei uns noch nicht zu. Daher wüsste ich nicht, wie ich sie mit angeben muss, da sie ja wie es aussieht auch Bafög beziehen wird, also garkein Wohngeld bekommen könnte und daher doch nicht mit reinzählt oder?


    Tut mir leid für die vielen Fragen, aber bin ziemlich verwirrt bei der ganzen Bürokratie :)

    hallo,


    also ich bin Student, bekomme aber kein Bafög mehr, da ich über die Föderungshöchstdauer bin. Hab im letzten Jahr Wohngeld bezogen. Da ich über 25 bin muss ich die Krankenversicherung selber zahlen und bekomme auch kein Kindergeld mehr


    Nun bin ich mit meiner Freundin zusammengezogen. Sie fängt mit ihrem Masterstudium an, und würde wohl wieder Bafög bekommen, ebenso Kindergeld.


    Wir bezahlen zusammen 659 Euro für die Warmmiete, darin sind 82 Euro Heizkosten. Die Miete teilen wir uns. Dazu kommen noch Wasserkosten von ca. 30 Euro pro Monat, diese teilen wir uns auch.


    Auch sonst werden die Ausgaben geteilt, d.h. jeder hat sein eigenes Konto und zahlt etwas für die Miete und Wasser, der Rest ist unser eigens Geld.


    Ich erhalte Unterhalt von meinen Vater in Höhe von 280 Euro, dazu habe ich Jobs in denen ich durchschnittlich zusammen 400-500 Euro erhalte. Manchmal erhalte ich noch "Taschengeld" von meiner Mutter, dies ist aber nicht regelmäßig. Allerdings hatte ich bei meinen letzten Wohngeldantrag dies mit angegeben.


    Meine Freundin würde wie gesagt Bafög erhalten, Kindergeld und hat einen Minijob. Dazu geben ihr ihre Eltern Geld,so dass sie im Monat auf ca. 600-700 Euro kommt.


    Nun meine Fragen:


    1. Wäre ich überhaupt Wohngeld berechtigt und wie müsste ich meine Freundin da mit angeben, da wir ja getrennte Kassen haben?


    2. Wie wäre das Mindesteinkommen und wie das Höchsteinkommen. Habe etwas von 1.200 Euro, als Maximalgrenze, für einen Zweipersonenhaushalt gelesen, Ist das dann das Einkommen, was meine Freundin und ich zusammen einnehmen dürfen? Und ist das Mindesteinkommen, dann auch höher, wenn wir zusammen leben? Sonst wäre es ja für mich alleine:
    Regelsatz+ Versicherung+Studiengebühren+HÄLFTE der Miete (????) oder? Oder müssen wir als Mindesteinkommen zusammen erreichen, denn dann würden wir das ja locker erreichen, nur eventuell das Höchsteinkommen überschreiten.


    Danke schonmal für eure Antworten!