Beiträge von Steuereule

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    Das wird zwar knapp, aber es könnte grad noch so gehen.


    Du darfst bei der Berechnung der Grenze von 7.860 EUR die Sozialversicherungsbeiträge voll vom Bruttolohn abziehen (das wären schon mal ca. 1.900 EUR) und dann darfst Du noch Deine besonderen Ausbildungskosten abziehen ("Quasi"-Werbungskosten, allerdings keine Pauschale i.H.v. 920 EUR!!!), wie die Wege zur Arbeit, Wege zur Berufsschule, Bücher, Arbeitsmittel, Abschreibungen auf Laptop etc.)


    Das müsste doch passen, oder? ;-)
    Viel Glück!

    Herzlichen Glückwunsch zum Abitur! :-)


    Leider haben Deine Eltern nur für 4 Monate nach Deinem Abi Anspruch auf Kindergeld, wenn Du kein Studium/keine Ausbildung anfängst. Anders wäre es, wenn Du ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland machen würdest, aber bei Work & Travel - nein. Alleine schon deshalb nicht, weil Du nicht mehr als 5.760 EUR im Jahr verdienen darfst (Grenzwert für Neuseeland). Wenn Du einen Sprachkurs von mind. 10 Std/Woche machen würdest, würde das als Ausbildung gelten und Deine Eltern hätten wieder Anspruch (vorausgesetzt, Du verdienst nicht zu viel).


    Sobald Du wieder zurück bist und eine Ausbildung anfängst und noch keine 25 bist, haben Deine Eltern wieder Anspruch.


    Viel Spaß bei Deinem Abenteuer!

    Deine Eltern haben weiterhin Anspruch auf Kindergeld, bis zum Ende Deines Studiums bzw. bis zu Deinem 25. Geburtstag - unabhängig davon, wo Du studierst :-)


    Auch die Grenze, bis zu der Du Dir unschädlich etwas dazu verdienen darfst, ist dieselbe wie in Deutschland (7.680 EUR). Hast Du mehr Einkünfte und Bezüge, haben Deine Eltern keinen Anspruch mehr.


    Viel Spaß in den Niederlanden!

    toniair, Dein posting ist zwar schon etwas her, aber noch ist ja kein Oktober. Deine Eltern haben Anspruch auf Kindergeld von Mai bis August (4 Monate), dies ist die gesetzliche Überhangszeit gem. EStG für Kinder, die zwischen 18 und 25 Jahre alt sind und sich in der Übergangszeit zwischen 2 Ausbildungen oder zwischen gesetzlichem Dienst und Ausbildung stehen. Allerdings kannst Du im September ein Praktikum machen, das Dich auf Dein Studium vorbereitet. Das gilt dann als freiwillige Maßnahme zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung. Dann haben Deine Eltern auch im September Anspruch auf Kindergeld (Nachweis!).
    Übrigens verlängert sich der Anspruch auf Kindergeld für Deine Eltern um die Zeit, in der Du Zivildienst abgeleistet hast. D.h. Anspruch besteht auch über Deinen 25. Geburtstag hinaus.
    Beachte allerdings, dass Du nicht mehr als 7.860 EUR p.a. verdienen darfst, dann entfällt der Anspruch auf Kindergeld gänzlich.


    Viele Grüße von der Steuereule