Das wird zwar knapp, aber es könnte grad noch so gehen.
Du darfst bei der Berechnung der Grenze von 7.860 EUR die Sozialversicherungsbeiträge voll vom Bruttolohn abziehen (das wären schon mal ca. 1.900 EUR) und dann darfst Du noch Deine besonderen Ausbildungskosten abziehen ("Quasi"-Werbungskosten, allerdings keine Pauschale i.H.v. 920 EUR!!!), wie die Wege zur Arbeit, Wege zur Berufsschule, Bücher, Arbeitsmittel, Abschreibungen auf Laptop etc.)
Das müsste doch passen, oder?
Viel Glück!