Hallo,
die Hälfte des Zuschußanteiles wird angerechnet.
Gruß!
Hallo,
die Hälfte des Zuschußanteiles wird angerechnet.
Gruß!
Thema geschlossen.
Hallo,
wie hoch ist das Bruttoeinkommen? Wie hoch die Kalt- und die Warmmiete?
Gruß!
Hallo,
und nochmals
welche Einnahmen hast Du denn?
Wie hoch ist der Unterhalt?
Gruß!
Hallo,
welche Einnahmen hast Du denn? Wie hoch ist Deine anteilige Warmmiete? Was zahlst Du für die Krankenkasse?
Gruß!
Hallo,
was für eine Einkommensart habt Ihr denn? Wie hoch ist das Bruttoeinkommen, wie hoch das Nettoeinkommen? Wie hoch die Warm- und wie hoch die Kaltbruttomiete? Seid Ihr Auszubildende? Wenn ja - wie alt seid Ihr? Wie hoch ist das vorhandene Barvermögen?
wenn das Wohngeld ausreichen würde (daher die Überlegungen zu tatsächlich machbaren Einsparungen), um dann unseren Lebensunterhalt zu bestreiten
Du hast es immer noch nicht verstanden: Wohngeld ist ein Zuschuß zu den Wohnkosten und nicht zum Lebensunterhalt. Also kann Wohngeld auch nicht dafür genutzt werden, den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Gruß!
Hallo,
Wie ist hier die Logik
Wohngeld ist keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Ihr aber könnt mit Eurem Einkommen den Lebensunterhalt nicht absichern. Ganz einfache Logik.
was wäre hinsichtlich eines erfolgreichen Antrags und der uns höchstmöglich zur Verfügung stehenden Summe das klügste
Hier werden keine Ratschläge für die "Optimierung" von Sozialleistungen gegeben.
Gruß!
Hallo,
ob ich anspruch auf Wohngeld hätte
nein, solange dem Grunde nach Anspruch auf BAB besteht.
Gruß!
Hallo,
Ich würde dies sogar so auslegen, dass du derzeit dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB hast.
nicht aus diesem Grund. Ein Anspruch dem Grunde nach besteht auch, wenn jemand noch bei den Eltern wohnt. Man erhält dann BAB nicht, weil die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind (eigener Haushalt) - der grundsätzliche Anspruch jedoch bleibt.
Gruß!
Hallo,
Eine Förderfähige Ausbildung (Lackierer) würde dem Grunde nach einen Wohngeldanspruch ermöglichen.
nein - wenn Du allein lebst.
Ich muss also erstmal einen BAB-Antrag stellen, richtig?
BAB ist vorrangig gegenüber Wohngeld.
Gruß!
Hallo,
Nach meiner Recherche habe ich keinen Anspruch mehr auf BAB, weil ich bei meinem Vater zu Hause wohne.
das ist kein Grund, nicht dem Grunde nach Anspruch auf BAB zu haben. Ein grundsätzlicher Anspruch auf BAB wäre z.B. bei einer nicht förderungsfähigen Ausbildung vorhanden.
Bekommen wir beide (mein Vater und ich) jetzt zusammen Wohngeld?
Zusammen könnte ein Wohngeldanspruch vorhanden sein, der allerdings dann vom gemeinsamen Einkommen abhängig ist.
Gruß!
Hallo,
Du kannst dafür einen normalen Wohngeldrechner wie hier benutzen und gibst dort nur Deine anteilige Kaltmiete und das Gesamteinkommen unter Punkt 3 ein.
Gruß!
Hallo,
dann dürfte kein Wohngeldanspruch mehr vorhanden sein.
Gruß!
Hallo,
dann brauchst Du mindestens ein Einkommen von 894 € + ggf. Semestergebühren.
(ggf.) 450 Euro Job - das klärt sich aber noch.
Interessiert erst, wenn der Job vorhanden ist. Vor Klärung dieser Frage dürfte also kein Anspruch bestehen.
Im übrigen: selbst wenn Du das Mindesteinkommen erreichst, reden wir hier von 19 € Wohngeld...
Gruß!
Hallo,
wie hoch sind denn die Beiträge für die KK?
Gruß!
Hallo,
ich bin Student mit relativ geringem Einkommen
was nun was bedeutet?
Und - wie hoch ist die Warmmiete?
Gruß!
Hallo,
Zusammen fallen wir zwar unter die Grenze von 90.000 (60.000 für das erste Haushaltsmitglied, 30.000 für das Zweite), aber einzeln Betrachtet ist einer von uns über der Grenze von den 30.000 für das zweite Haushaltsmitglied.
es zählt das Gesamtvermögen.
Können wir, bis ich einziehe, rechtlich begründen, dass wir noch keine Verantwortungs- bzw. Einstehensgemeinschaft sind?
Das kann hier aus der Ferne kaum eingeschätzt werden, da weder die finanzielle Situation noch die Beziehung zum Kind bekannt ist.
Gruß!
Hallo,
Ist das so korrekt?
ja.
Wäre hier nicht ein pauschaler Abzug von 6% zu gewähren?
Nein - den gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr.
damit ich ggf. etwas gegen unseren Wohngeldbescheid unternehmen kann und nicht sinnlos Widerspruch einlege.
Wäre sinnlos.
Gruß!
Hallo,
Es käme für Dich Kinderzuschlag plus Wohngeld in Betracht. Nach den bisherigen Angaben Deinerseits würdest Du damit wesentlich besser als mit ALG II fahren.
Gruß!