Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
Direkt im Formblatt 3 steht sogar der Passus:
"Diese Erklärung kann dem Amt auch getrennt vom Antrag der/ des Auszubildenden übersandt werden"
Beiträge von elysee
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Hallo,
natürlich wird das Amt den Bogen Deinem Antrag zuordnen können- Es steht ja Dein Name darauf.
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Hallo,
Du kannst Bafög in jedem beliebigen Monat beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass Du dann immer auch erst ab Antragstellung Bafög erhältst.
Und aufpassen, dass Du größere Ausgaben belegen kannst.
Läuft das Ersparte tatsächlich auf Deinen Namen? Das Vermögen Deiner Eltern interessiert nämlich nicht...LG
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Zitat
Die Zeit der Kindeserziehung ist nicht an den Erziehungsurlaub gebunden, schließlich bist du ja auch noch danach die Mutter eines kleinen Kindes, welches Erziehung benötigt
Also ich befinde mich in einer ähnlichen Situation, nur dass ich bereits 30 bin. Ich habe es nun immer so zu hören bekommen, dass man tatsächlich aufgrund der Kindererziehung keine Chance gehabt haben muss, vor dem 30.Geburtstag das Studium zu beginnen.
Das bloße "Vorhandensein" eines Kindes reicht wohl nicht aus. So hätte man z.B. statt einer Erwerbstätigkeit auch die Ausbildung beginne können, es sei denn, man ist alleinerziehend (siehe Auszug oben).
Für mich stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, wie sich im Sinne des BaföG "alleinerziehend" definiert. Dazu konnte ich nichts offizielles finden.