Auch bei einer amtsseitig verschuldeten Fehlberechnung ist das Amt grundsätzlich zur Rückforderung berechtigt. Es muss jedoch § 45 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes) beachten:
„(1) Soweit ein Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), rechtswidrig ist, darf er, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
(2) Ein [...] Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann."
Wegen diesem Gesetzestext
Das mit der Verrechnung ist ja das Problem: wenn mir von der neuen Summe auch nochwas abgezogen wird, kann ich meine Rechnungen garnicht mehr bezahlen. Kann man das auch komplett aufschieben?
Vielen Dank für deine Antwort!