Danke.
Also aktuell hätte er Anrecht auf Kindergeld. Ginge er zum 01.04.09 zur BW, endet dieser.
Wird der BW Zeitraum 01.04.09 bis zu seinem 21 Geburtstag (das wären ca 6 Monate) nach der BW Zeit wieder hinten angehangen (falls er dann nochmal arbeitslos wäre)?
Mir wurde gesagt, das er nachdem er seine Berufsausbildung abgeschlossen hatte, generell keinen Anspruch auf KG mehr hat.