Beiträge von hanna_hh

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    Hallo ihr Lieben,


    ich bin Mutter eines 12 jährigen Kindes und lebe seit längerer Zeit von dessen Vater getrennt. Durch die Festlegung eines Titels durch das Jugendamt kam er bisher (wenn auch nicht gerne) immer seinen Unterhaltsleistungen nach. Mit seiner neuen Partnerin erwartet er bald ein gemeinsames Kind, dass dann ebenfalls versorgen müsste.


    Jetzt hat er sich absichtlich kündigen lassen um eine Meisterausbildung in Vollzeit zu machen. Er teilte mir mit das sein Einkommen dann nur noch zwischen 600€ und 700€ liegen würde.


    Werden bei der BAfögberechnungen auch die zu leistenden Unterhaltszahlungen an meine Tochter berrücksichtigt?


    Kann er zusätzlich noch irgendwelche einkommensteigernde Maßnahemen (z.B. Harz IV) in Anspruch nehmen?


    Kann er, um seiner Unterhaltspflicht nachzukommen, verpflichtet werden, sich eine Nebentätigkeit zu suchen?


    Ich hoffe es kann mir jemand Rat geben....


    Vielen Dank, Hanna