Entscheidend ist dein Nettoeinkommen. Aber bei volljährigen Kindern wird die Ausbildungsvergütung in aller Regel vollständig auf den Bedarf angerechnet, so dass sehr wenig bis gar kein Unterhalt zu zahlen sein wird. Die Ermittlung der Unterhaltshöhe richtet sich dabei nach der Düsseldorfer Tabelle.
Beiträge von Pikary
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Mündlich getroffene Vereinbarungen haben im Amtswesen leider keine Bedeutung. Leg Widerspruch gegen den Bescheid ein, so lange die Frist noch nicht ausgelaufen ist. Eine Begründung musst du zur Wahrung der Frist nicht nennen, Hauptsache das Widerspruchsverfahren ist erst einmal offen
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Bei einer schulischen Ausbildung zur Erzeiherin steht dir Schüler BAföG zu, alternativ auch Meister BAföG.
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So wie ich das sehe, wird sich die Rückzahlung auf den Zeitraum belaufen, für den du das Urlaubssemester beantragt hast. Wenn du dann wieder anfängst zu studieren, solltest du schnellstmöglich den Leistungsnachweis nachholen, damit die BAföG Leistungen weiter fließen.
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Die einzige Möglichkeit, neben dem Attest, wäre es, dem Leistungsnachweis so schnell wie möglich nachzuholen. Wenn dieser nachgeholt ist, wird BAföG wieder weiter gezahlt.
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Auch die Oma kann das Kindergeld erhalten, wenn das Kind dort untergebracht ist. Der Unterhalt steht dem Kind zu, nicht dir, da es ja Kindesunterhalt ist.
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Wie willst du denn Kindergeld rückwirkend beantragen, wenn der Ablehnungsbescheid im Dezember 2010 gekommen ist, hast du da noch ein offenes Widerspruchsverfahren?
Zu den besonderen Ausbildungskosten beim Kindergeld siehe die Infos von der Arbeitsagentur:
Besondere Ausbildungskosten - www.arbeitsagentur.de -
Mein Bruder hat sich dann nach der Ausbildung gleich arbeitssuchend gemeldet und beschlossen für ein paar Monate (es waren ca. 3 Monate) zu arbeiten um etwas Geld für die Schule zu haben, da diese Schule auch Geld kostet!Wie soll das funktionieren - entweder bin ich arbeitsuchend oder ich arbeite...beides gleichzeitig geht ja irgendwie nicht. Hat er nun gearbeitet oder nicht?
Jedoch wenn mein Bruder sagt, dass er studieren gehen will und die Beraterin von der Familienkasse ihm sagt, dass er eine Zusage benötigt oder eine Absage als Nachweis und wir kurzfristig von der Schule eine Zusage bekommen haben, sodass er nach drei Tagen gleich in den Ausland ging und eine Bescheinigung als Nachweis uns zugesandt hat, dann kann doch nicht die Familienkasse einfach sagen, dass wir ab dem September Kindergeld bezahlen und die Monate davor nicht! Er war doch die ganze Zeit über suchend und hat sich beworben auf dieser Schule über einen Bekannten gleich nach der Ausbildung...Ich habe keine Ahnung, worum es hier geht. Geht es hier um eine Zusage einer Uni im Ausland?
Ich bitte um Hilfe und Rat, denn die FK möchte über 1104€Im Rückzahlungsbescheid steht ja genau drin, warum die Familienkasse Beträge zurückfordert und für welchen Zeitraum. Welche Begründung steht in eurem Bescheid?
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Eine geringfügige Entlohnung liegt ja weit unter der Einkommensgrenze für das Kindergeld. Welche Einkünfte hast du noch bezogen, neben dem Minijob?
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Hab jetzt was herausbekommen. Meister BAföG wird in zwei Schritten beantragt. Zunächst beantragst du das Meister BAföG regulär, dieser Antrag ist nur für den Zuschuss. Mit dem Bewilligungsbescheid bekommt du dann ein Darlehensangebot der KfW Bank, welches du annehmen kannst oder auch nicht. Das Darlehen wäre also eine Ergänzung, den Zuschuss von 30,5% kannst du also separat beantragen
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Wo hast du das denn gehört, dass man nur den Zuschuss erhalten kann. Ich kann mir nur vorstellen, dass es dann hier um das Schüler BAföG, aber nicht um das Meister BAföG geht. Es gibt nämlich Ausbildungen, die sowohl mit dem Meister BAföG als auch mit dem Schüler BAföG gefördert werden können.
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Ich kann dir gerade nicht ganz folgen. Ist das Pflichtpraktikum bereits absolviert oder wirst du es noch machen, und wenn ja, wo. Und wie hat sich der Bedarf um 300 Euro erhöht, von welchem Basiswert gehst du aus?
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Hat denn deine Anwältin auch eine Grundlage dafür, wieso Studenten kein BAföG beantragen müssen?
Es gab mal im Jahr 2005 (kann also schon betagt sein) ein Urteil des OLG Schleswig-Holstein (Az. 15 UF 75/05 vom 24.08.2005), dass Studenten einen BAföG Antrag stellen müssen, wenn sie einen Anspruch haben. Ansonsten wird BAföG beim Unterhaltsanspruch fiktiv angerechnet, so dass der Unterhaltsanspruch reduziert wird.
Aber wie gesagt, das Urteil ist mittlerweile 6 Jahre alt, kann also sein, dass es durchaus neue Regelungen dazu gibt. Aus diesem Grund wäre es nicht verkehrt, wenn deine RAin eine Quelle für diese These hätte.
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Den Laptop kannst du nicht vollständig im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten ansetzen. Hier ist eine Abschreibung auf 3 Jahre bzw. 36 Monate vorgesehen. Wenn du den Laptop also im Oktober 2011 angeschafft hast, kannst du dafür im diesem Jahr 3/36 vom Wert als Werbungskosten ansetzen, das wären 41,64 €.
Zu deinem Ticket: hast du nicht bereits ein Ticket über das Studentenwerk, welches mit dem Semesterbeitrag abgegolten ist?
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Bei volljährigen Kindern wird der Unterhalt auf beide Eltern im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit aufgeteilt. Dein Partner muss also weiterhin Unterhalt für seinen Anteil zahlen, bis der Sohn seine Berufsausbildung abgeschlossen hat.
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Angezeigt wird er nicht, aber man kann ihn sich downloaden.
Wenn die Schulden aus dem Darlehen nicht berücksichtigt wurden, dann musst du Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids!) und dort als Begründung den Darlehensvertrag anfügen.
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ja, das ist doch ein richtiger Darlehensvertrag, das sollte laufen
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Was die vom Amt glauben oder nicht, kann ich dir nicht sagen, kommt auch immer auf den Sachbearbeiter an. Wenn du alles schlüssig nachweisen kannst, sollte es keine Probleme geben.
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Ob es reicht, kommt ganz darauf an, was in dem Schriftstück festgehalten wurde. Es muss hier kein förmlicher Darlehensvertrag etc. vorliegen. Es reicht aus, wenn daraus hervorgeht, dass zwischen dir und deinen Eltern ein Darlehensvertrag besteht, im besten Falle auch noch für das Auto.