Hallo Zusammen,
unsere Tochter wohnt in einer Wohnung mit Ihrem Freund in der gleichen Stadt wie wir Eltern und auch die Schule ist in dieser Stadt. Für das 11. Schuljahr bekommt Sie Bafög da auch viel Pflichtpraktikum während des Schuljahres stattfindet. Das 12. Schuljahr ist ausschließlich Schulbetrieb vorgesehen weshalb es nun so aussieht als ob das Bafög da nicht weiter gezahlt wird, es wird davon ausgegangen das sie ja wieder bei uns einziehen könnte. Das ist doch aber Absurd, welches Kind wird denn nach Auszug wegen Schulbildung wieder bei den Eltern einziehen?
Wie ist dort die Genaue Rechtslage und was kann es für Gründe geben das nun doch noch Bafög für das 12. Schuljahr gezahlt wird?
Danke für eure Zeit und Antworten
Richarde