Hallo,
Eine Frage zum Sonderbedarf. Laut Website gibt es dazu folgende Info:
Was beim Kindesunterhalt als Sonderbedarf beim Unterhalt zählt wird meist individuell beurteilt.
Kann somit das Elternteil einfach den Sonderbedarf vom Unterhaltspflichtigen einfordern oder muss es - zwecks Berechnung - über das zuständige JA angefordert werden?
Leider finde ich darauf nirgends eine Antwort.
Danke sehr!
Gruss Serenity