Hallo
Ich lebe mit meinem Sohn und meinem Lebensgefährten von ALG 2.
Mein Sohn hat jetzt Aufstiegsbafög beantragt und wird es wohl auch bekommen (Erzieherausbildung).
Nun zu meiner Frage:
Bisher habe ich Unterhalt vom Vater bekommen. Der will nicht mehr zahlen, weil er bereits eine Ausbildung (sozialpädagogischer Assistent) finanziert hat. Da die Erzieherausbildung an der Stelle als „Meister“ (beim Handwerker) gilt, bin ich der Meinung, er muss weiterhin zahlen.
Bisher hat mein Sohn einen Bedarf von ca. 630 Euro innerhalb unserer Bedarfsgemeinschaft. Unterhalt und Kindergeld wurden als Einkommen davon abgezogen und er bekommt noch ca. 170 Euro von der Arge (laut Berechnung).
Muss mein Sohn von den zu erwartenden 890 Euro Bafög nun ALLES in die Bedarfsgemeinschaft geben? Oder nur seinen Anteil? D.h. die 630, die die Arge anteilig für ihn berechnet? Oder nur die 170, die nach Abzug von Kindergeld und Unterhalt übrig bleiben? Oder die gesamten 890 Euro Bafög? Damit würde er ja dann mich und meinem Lebensgefährten (nicht der Vater) mit finanzieren müssen ? Ich würde ihm so gönnen, mal 200-300 Euro zur eigenen Verfügung zu haben.
Kann da jemand Licht ins Dunkel bringen. Was darf die Arge anrechnen und was nicht?