Beiträge von GabrielsMa

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    ist zwar schon eine Weile her, aber meine Frage passt zu diesem Thema:

    ist es dann zulässig, dass das BAföG vorsieht, den Abzug für tatsächlich gezahlte Steuern lt. ESt-Bescheid ohne Berücksichtigung darauf, ob für diese tatsächlich bezahlten Steuern ein evtl. Verlust das zu versteuernde Einkommen gemindert hat, aber das anrechenbare Einkommen i.S.d. BAföG eben nicht?


    Also konkret: Verluste aus z.B. Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung werden beim BAföG NICHT berücksichtigt, was ja für den Antragsteller nachteilig ist.

    Und die tatsächlich bezahlte Steuer lt. ESt-Bescheid ist ja niedriger, wenn im ESt-Bescheid eben diese Verluste das zu versteuernde Einkommen gemindert haben. Das bedeutet, dass man hier einen weiteren Nachteil hat.

    Ist das so korrekt oder kann man hier eine andere Berechnung zu Grunde legen? Oder Einspruch einlegen?


    MfG


    Heike

    Hallo,

    zuerst möchte ich mich kurz vorstellen, da ich noch ganz neu hier bin:

    Ich heiße Heike und hab zwei Söhne, von denen der Große heuer Abitur macht und dann auswärts studieren möchte.

    Das Thema BAföG hab ich bisher immer vor mir her geschoben, aber jetzt muss ich mich da trotzdem mal damit auseinander setzen.

    Vermutlich werde ich Euch hier auch mit der ein oder anderen Frage deswegen nerven.

    Aber zuerst würde ich mir sehr gerne etwas Wissen aneignen. Ich bin auf der Suche nach einer guten Literatur, am besten mit anschaulichen Beispielen. Und sie sollte in Papierform sein. Grundsätzlich bin ich sehr nachhaltig eingestellt, aber bei Fachliteratur bin ich halt altmodisch. Ich brauch meinen Marker und das Papier, wo ich hin und herblättern kann, Postits einkleben und Vermerke reinschreiben kann.


    Hat hier jemand einen Tipp für mich? Es sollte jetzt nicht der reine Gesetzestext sein, wobei der natürlich am aussagekräftigsten ist. Aber es sollte anschaulich mit Beispielen oder Ausnahmen kommentiert sein. Und es sollte kein Vermögen kosten.


    Liebe Grüße


    Heike