ist zwar schon eine Weile her, aber meine Frage passt zu diesem Thema:
ist es dann zulässig, dass das BAföG vorsieht, den Abzug für tatsächlich gezahlte Steuern lt. ESt-Bescheid ohne Berücksichtigung darauf, ob für diese tatsächlich bezahlten Steuern ein evtl. Verlust das zu versteuernde Einkommen gemindert hat, aber das anrechenbare Einkommen i.S.d. BAföG eben nicht?
Also konkret: Verluste aus z.B. Gewerbebetrieb oder Vermietung und Verpachtung werden beim BAföG NICHT berücksichtigt, was ja für den Antragsteller nachteilig ist.
Und die tatsächlich bezahlte Steuer lt. ESt-Bescheid ist ja niedriger, wenn im ESt-Bescheid eben diese Verluste das zu versteuernde Einkommen gemindert haben. Das bedeutet, dass man hier einen weiteren Nachteil hat.
Ist das so korrekt oder kann man hier eine andere Berechnung zu Grunde legen? Oder Einspruch einlegen?
MfG
Heike