Beiträge von kurt

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    Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur Berechnung des Bafög Anspruchs für meine Tochter.

    Bin Angestellter und freiwillig gestzlich krankenversichert (Einkommen liegt über der BBG).

    Da mein Einkommen stark schwankt (Erfolgsprämien) empfahl mir mein Steuerberater zu überlegen die KK Beiträge in diesem Jahr vorauszuzahlen und/oder ggf. freiwillig gesetzl. RV Beiträge nachzuzahlen (für das 17. Lebensjahr).


    Nun wäre meine Frage:

    Würden diese beiden Maßnahmen in irgendeiner Form in der Berechnung des relevanten Einkommens für das Bafög Berücksichtigung finden? Oder gibt es hier lediglich die steuerliche Wirkung zu berücksichtigen, aber für die Berechnung des Bafög Anspruchs ist das irrelevant?


    Vielen Dank für Eure Hinweise!

    Grüße