Danke für Deine Einschätzung. Es gibt im Unterhaltsrecht noch den Begriff der Erwerbsobliegenheit zur Sicherstellung des Kindesunterhalts. Ich weiss nicht, ob dieser Begriff auch beim BaföG greift?
Beiträge von piet1965
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Hallo in die Runde,
ich möchte ab Januar 2023 und evtl. 2024 ein bzw. zwei Sabbathjahre einlegen. Dazu werde ich meine Arbeitsstelle kündigen und bin dann erwerbslos aber nicht arbeitssuchend. Leben werde ich in dieser Zeit von meinen Rücklagen, ein Einkommen (ausser dem Kindergeld für 2 studierende Kinder) habe ich dann nicht mehr. Sind meine Kinder ab Januar 2023 bafögbezugsberechtigt (mit Antrag auf Einkommensaktualisierung für 2023)? Darf das Bafög Amt einen Antrag auf Einkommensaktualisierung ablehnen?
Könnte das Bafögamt aus meinem Vermögen eine Art fikitives Jahreseinkommen berechnen und wenn ja, wie?
Danke schonmal vorab.
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Und wenn man den Antrag zum 01.012022 mit einem Antrag auf Aktualisierung stellen würde, würde dann nur das Einkommen in 2022 berücksichtigt?
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Weiß niemand eine Antwort??
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Danke für die prompte Antwort.
Ist der Bewilligungszeitraum an die Semestergrenzen gebunden? Was wäre, wenn man den BaföG Antrag zum 01.01.2022 stellen würde?
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Ich werde im Oktober zwei Sabbathjahre beginnen und bin ab dann erst mal ohne Einkommen. Hätte meine studierende Tochter dann ab Oktober einen Anspruch auf BaföG (via Aktualisierungsantrag)? Oder würde mein Jahreseinkommen bis Septemer 2021 noch angerechnet werden?
Gäbe es dann einen Anspruch ab Januar 2022?