Beiträge von MatthiasG

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    Hallo,

    ich hab die Forumsuche bemüht mit Quartalsabrechnung, Psychologe...

    Ich lebe mit meiner Freundin zusammen. Sie fängt im Moment(Februar) an Patienten zu betreuen(Selbstständig ,in ihrem Ausbildunginstitut), als Psychotherapeutin. Jetzt ist es so das medizinisches Fachpersonal, Hausärzte, Psychologen, usw. die Abrechnung immer pro Quartal machen.

    Also sie trägt ihre Stunden in einem Programm ein(SMARTY) und das wird dann zu Quartalsende zu den Krankenversicherung übermittelt für die Abrechnung(Gesamt für das Ausbildunginstitut).


    Nun haben wir Post bekommen "Anforderung Unterlagen" von der Wohngeldstelle, dass Sie eine Abrechnung über die Tätigkeit als Psychologin haben wollen. Ich habe heute schon mit der Wohngeldstelle telefoniert und gefragt wie sowas gehandhabt wird.

    Da ging es in die Richtung "Bestätigung von der Krankenkasse besorgen", weil sie es für die Einkommensangabe brauchen (verständlich). Wir wissen im Moment nicht, wie wir eine Bestätigung(Abrechnung) besorgen, über etwas was noch nicht abgerechnet wurde.


    Weiß hier vielleicht jemand bescheid, wie das gehandhabt werden kann? Einfach die Nachweisfrist bis nach dem 1.Quartal verlängern lassen, oder gibt es da noch andere Möglichkeiten?


    Danke

    Matthias