Vielen Dank für deine Bemühungen!
Beiträge von Jablaka
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PS: Achso und es handelt sich um Mietstufe II. Wir haben doch eine andere Wohnung genommen, deshalb die Änderungen bzgl. Kaltmiete und Mietstufen.
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Hallo,
die Zahlen aus Beitrag #3 stimmen, 575€ Kaltmiete.
Gibt es die Möglichkeit, das selbst mit einem Online Rechner nachzuvollziehen?
Oder sollten wir direkt mit diesen Zahlen einen Antrag stellen?
Vielen Dank für Deine Mühe!
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Vielen Dank, für diese Info! Hier kommen die noch benötigten Infos.
Bewohner 1 (1985 geboren)
Bafög: 884,-
Minijob: 396,12 brutto, 352,11 netto
Bewohner 2 (1991 geboren)
Elterngeld: 206,77
Bewohner 3 (2019 geboren)
Kindergeld: 204,-
Kaltmiete: 575,-
Nebenkosten: 190,- (davon 120,- für Heizkosten)
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Hallo,
wir sind eine dreiköpfige Familie und fragen uns, ob wir Wohngeld berechtigt sind.Bewohner 1: Student, erhält Bafög und Gehalt von Minijobs (also kein Anspruch)
Bewohner 2: in Elternzeit, erhält (Auf 2 Jahre gestreckt) Eltern- und Kindergeld in Höhe von insgesamt 407€, keine KV Beiträge während dem Bezug von Elterngeld
Bewohner 3: Kleinkind
Wieviel Mindesteinkommen muss Bewohner 2 bei einer Kaltmiete von 700€ (Mietstufe III) vorweisen? Wie wird das berechnet? Die Faustregel mit der Kaltmiete plus 400€ gilt hier nicht oder? Wir sind verheiratet, das Bafög und Einkommen von Bewohner 1 trägt zum gemeinsamen Lebensunterhalt (insgesamt Einkommen ca. 1.700€) bei.
Vielen Dank.