Guten Tag,
ich bin BaföG Bezieher des vollen elternunabh, BAföGs.
ich habe eine Frage zu der Berechnung bzw. Anrechnung von Einnahmen über eine Selbstständigkeit in der Verdienstgrenze von 5400€ bzw. 4400€.
Gibt es eine Art Splitting oder Anrechnung?
Bsp, wenn ich bereits 2800€ Steuerbrutto als Angestellter in der 5400€ Grenze erzielt habe, wie wird dann eine zusätzliche Einnahme von 500€ über den Gewerbeschein erfasst?
Wird dies gesplittet, hinzugerechnet? Welche Grenze gilt dann, die in dessen Bereich mehr erzielt wurde?