Beiträge von Schwabe34

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    Danke Hoppel, dass Du dich unser trotz des Chaos annimmst. Bin so gar nicht vom Fach, sorry.

    Mein "Verstehensproblem" lediglich: Wenn mir im Monat 100 EUR fehlen und ich 1000 EUR Ausgaben (alles zusammen habe, sone Grobrechnung), woher will man dann sagen können, dass die 100 EUR Zuschuss kein Zuschuss zur Wohnung sind, sondern geht über den Lebensunterhalt.

    Aber naja, ich muss es jetzt nicht unnötig verkomplizieren. Vielleicht hätte man die Frage auch gleich von Anfang an erstmal ganz grundlegend so stellen müssen: Ist man verpflichtet, keine Deckungslücke zu haben, um den Anspruch auf WG zu haben?

    Und wenn ja und trotzdem Deckungslücke vorhanden: Wird fiktives Wohngeld von dieser Deckungslücke abgezogen oder, zweiter Fall, darf diese bestehen bleiben, wenn nachgewiesen werden kann, dass man sie zwar nicht durch laufende Einnahmen, aber durch Erspartes ausgleichen kann. That's it.

    Ja, deswegen schrieb ich ja, dass ich ganz offensichtlich die Logik nicht verstanden habe. Nach meiner Logik: Gesamtbedarf = alles, was man braucht, alle alle Kosten, die man im Monat aufwendet. Wenn mir zwischen Gesamtbedarf und tatsächlichem Einkommen (kein steuerpflichtiges Einkommen, Studenten, über 30) 200 EUR fehlen, bzw. die Differenz hier / Deckungslücke 200 EUR betrifft, wir z.B. 140 EUR Wohngeld bekämen (daher die Frage nach fiktivem Wohngeld), 60 davon mit Barvermögen (ca. 4.000 EUR) decken könnten bzw, ja sogar die 200 EUR damit decken könnten; dann haben wir doch immer noch Anspruch oder nicht? Wie gesagt, alle anderen Formen sozialer Leistungen fallen bei uns weg. Und dann verstünde ich das WG eben nicht als Zuschuss zum Lebensunterhalt, was es, verstanden, nicht ist, sondern als einen tatsächlichen Mietzuschuss.


    Meine Frage war bloß. Wenn ich unter dem errechneten Bedarf liege (mit dem tatsächlichen Bedarf), bzw. da landen könnte, indem ich Abos kündige, Vereine etc., muss ich dann Angst haben, dass wir weniger Wohngeldbekommen oder hat sich das alles eh erledigt, sobald ich die Deckungslücke mit Barvermögen ausgleichen könnte?


    Daher ja meine zwei Fragen nach 1) dem, was Du jetzt Barvermögen genannt hast und 2) ob das Wohngeld nicht auf die Deckungslücke angerechnet werden könnte. Z.B. Deckungslücke 200 EUR, Wohngeld 140. Deckungslücke nur noch 60. 60 EUR kann man mehr oder weniger leicht einsparen usw.


    Sorry, vielleicht hab ich's auch immer noch nicht gerafft. Ich fand's halt nur seltsam, dass wa am Ende nix kriegen sollten, weil uns mit Wohngeld de facto dann nur noch 60 EUR fehlen würden, die man, wie gesagt, entweder einsparen oder von Erspartem bestreiten könnte, welches, wenn richtig verstanden, ja nicht als laufendes Einkommen zählen. Und dieses sog. "Schonvermögen" liegt ja beim WG offenbar weit über unseren hart erkämpften 4.000 EUR ;-)

    Höchstmöglich war auch nicht so gemeint, dass wir möglichst viel WG haben möchte, was ich im Übrigen nicht verwerflich finde, sofern ein berechtigter und legaler Anspruch besteht, sondern als Synonym für das Wohneld, das uns gemäß der Formel zustünde, um die (wenn fiktives Wohneld zählt) Lücke genauer berrechnen zu können. Will sagen: Wenn ich mein Abo fürs Fitnessstudio kündigen muss und so von der Prognose abziehen kann, weil unsere DEckungslücke dann kleiner wird und sich dem höchstmöglichen Betrag annähert, dann mache ich das. Wenn ich das aber nicht muss, weil ich die Deckungslücke z.B. anders füllen kann, also bei meinem "errechneten Bedarf" für uns bleiben darf, dann mache ich es nicht.

    Ich verstehe, dass WG keine Hilfe zum Lebensunterhalt ist. Aber (dazu siehe "2)"), wenn das Wohngeld ausreichen würde (daher die Überlegungen zu tatsächlich machbaren Einsparungen), um dann unseren Lebensunterhalt zu bestreiten, was de facto so wäre, ob es dann nicht bei der Berrechnung auch so angesetzt wird.

    Guten Tag,

    danke für die Antwort. Es geht nicht um die "Optimierung". Es geht darum, dass ich nicht weiß (ich präzisiere die Frage gern nochmal), ob es reicht 1) die Deckungslücke dann dementsprechend mit Rücklagen füllen zu dürfen oder / und ob 2) das fiktive Wohngeld nicht schon auf die Deckungslücke angerechnet werden kann? Denn dann würde die Lücke ja kleiner und wenn unser tatsächlicher Bedarf unter dem errechneten liegt, dann ginge es ja nicht mehr um Lebensunterhalt, sondern nur um das Geld, das uns tatsächlich fehlt und auf das wir Anrecht und Anspruch haben. Wenn ich dafür nicht mehr ins Kino gehen muss oder die Ausnahmen für Kleidung (nur als Beispiele) senken oder aus dem Sportverein austreten muss, d.i. meine Einnahmen nicht erhöhen kann (logischerweise), sondern nur einsparen kann, dann käme das ja hin, sofern fiktives Wohngeld oder vrstl. Wohngeld angerechnet werden kann.

    Diese zwei Fragen also (mehr oder weniger) habe ich und verstehe ich an der "Logik" nicht, denn wenn wir die 100-140 EUR hätten, die uns fehlen, dann müsste ich kein Wohngeld beantragen und wenn wir es bekämen, dann hätten wir auch keine Deckungslücke mehr.

    Vielleicht habe ich es jetzt verständlicher ausgedrückt.

    Hallo miteinander,

    meine Freundin und ich haben gemeinsam Wohngeld beantragt. Nun sind wir dazu aufgefordert worden, unseren Lebensunterhalt tabellarisch anzugeben und Auskunft darüber zu geben, wie wir unseren Lebensunterhalt bestreiten.

    Was ich nicht verstehe: Für uns wurde ein Bedarf von 1380 EUR errechnet (ich gebe die Zahlen grob wieder). Wir verfügen aber nur über ein gemeinsames Einkommen von 1100 EUR. Es ergibt sich also eine Deckungslücke von 280 EUR ca. Was ich hieran nicht verstehe und gerne hinsichtlich meiner Angaben verstehen würde:

    Muss ich / müssen wir jetzt nachweisen, dass wir mit weniger auskommen, also mit 1100 EUR, um den Anspruch auf Wohngeld nicht zu verlieren? Aber warum hätte ich Wohngeld beantragen sollen, wenn ich das gar nicht brauche. Ich halte den errechneten Bedarf für sehr realistisch +/- 100 EUR (schwierig, das auf den cent genau für die Zukunft anzugeben und Sparen tun wir sowieso immer und könnten das noch mehr, wenn es darauf ankäme) und ich weiß jetzt nicht, was sinnvoll ist (hinsichtlich des Erfolgs unseres Antrags), es bei dieser realistischen Berrechnung zu lassen, oder lieber etwas "einzusparen" oder wiederum drauf zu legen, so dass wir bei dem errechneten Bedarf von 1300 EUR bleiben.


    280 EUR liegt bei unserer Mietstufe und der Anzahl von 2 Personen unter dem maximal auszuzahlenden Wohngeld, warum also sollte ich die selbst ausgleichen können, wenn das die Wohngelgrenze nicht übersteigt. Inwieweit habe ich Anrecht auf Wohngeld trotz Deckungslücke?


    Kurz um: Wie ist hier die Logik und was wäre hinsichtlich eines erfolgreichen Antrags und der uns höchstmöglich zur Verfügung stehenden Summe das klügste, wenn wir die Lebenserhaltungskosten aufstellen?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn uns jemand helfen kann! Vielen Dank in jedem Fall und ein schönes Wochenende!


    PS: Anspruch auf BAfÖG; H4 und Grundsicherung fällt aus unterschiedlichen Gründen weg. Gespartes habe ich noch, wenn auch nicht viel. Ungefähr Deckungslücke mal 10/12. Könnte ich diese Deckungslücke ansonsten mit diesem Gesparten ausgleichen, bzw. wie fällt das ins Gewicht, wenn die Deckungslücke auch nach unseren Berechnungen bei 200-300 EUR bliebe.


    Vielen Dank!