Ja, deswegen schrieb ich ja, dass ich ganz offensichtlich die Logik nicht verstanden habe. Nach meiner Logik: Gesamtbedarf = alles, was man braucht, alle alle Kosten, die man im Monat aufwendet. Wenn mir zwischen Gesamtbedarf und tatsächlichem Einkommen (kein steuerpflichtiges Einkommen, Studenten, über 30) 200 EUR fehlen, bzw. die Differenz hier / Deckungslücke 200 EUR betrifft, wir z.B. 140 EUR Wohngeld bekämen (daher die Frage nach fiktivem Wohngeld), 60 davon mit Barvermögen (ca. 4.000 EUR) decken könnten bzw, ja sogar die 200 EUR damit decken könnten; dann haben wir doch immer noch Anspruch oder nicht? Wie gesagt, alle anderen Formen sozialer Leistungen fallen bei uns weg. Und dann verstünde ich das WG eben nicht als Zuschuss zum Lebensunterhalt, was es, verstanden, nicht ist, sondern als einen tatsächlichen Mietzuschuss.
Meine Frage war bloß. Wenn ich unter dem errechneten Bedarf liege (mit dem tatsächlichen Bedarf), bzw. da landen könnte, indem ich Abos kündige, Vereine etc., muss ich dann Angst haben, dass wir weniger Wohngeldbekommen oder hat sich das alles eh erledigt, sobald ich die Deckungslücke mit Barvermögen ausgleichen könnte?
Daher ja meine zwei Fragen nach 1) dem, was Du jetzt Barvermögen genannt hast und 2) ob das Wohngeld nicht auf die Deckungslücke angerechnet werden könnte. Z.B. Deckungslücke 200 EUR, Wohngeld 140. Deckungslücke nur noch 60. 60 EUR kann man mehr oder weniger leicht einsparen usw.
Sorry, vielleicht hab ich's auch immer noch nicht gerafft. Ich fand's halt nur seltsam, dass wa am Ende nix kriegen sollten, weil uns mit Wohngeld de facto dann nur noch 60 EUR fehlen würden, die man, wie gesagt, entweder einsparen oder von Erspartem bestreiten könnte, welches, wenn richtig verstanden, ja nicht als laufendes Einkommen zählen. Und dieses sog. "Schonvermögen" liegt ja beim WG offenbar weit über unseren hart erkämpften 4.000 EUR 