Hallo Hoppel,
danke für die schnelle Antwort.
Nur zum Verständnis:
Eine Förderfähige Ausbildung (Lackierer) würde dem Grunde nach einen Wohngeldanspruch ermöglichen. Wenn ich die BAB nicht bekomme, weil wir zusammen wohnen (so habe ich es im Infoflyer der Arbeitsagentur gelesen), dann habe ich keinen Wohngeldanspruch.
Ich muss also erstmal einen BAB-Antrag stellen, richtig?
Viele Grüße
Hoffi