Hallo,
ich bin Student mit relativ geringem Einkommen und nicht Bafög-bezugsberechtigt (über 30). Ich wohne mit meinen beiden
Kindern 50% der Zeit zusammen, da ich mit beiden Müttern ein Wechselmodell vereinbart habe.
Beide Mütter erhalten jedoch das Kindergeld.
Bin ich zzgl. Kindern wohngeldberechtigt? Muss ich für die Kinder einen Zweitwohnsitz anmelden oder gar einen
Hauptwohnsitz und wie wirkt sich das jeweils auf das Wohngeld aus?
Vielen Dank für eine Antwort!
Antonin L.