Beiträge von Seyhan

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    Dachte tatsächlich auch, dass das Wohngeld vorrangig beantragt werden muss. Von einem Wahlrecht wusste ich nicht wirklich.


    Ich habe inzwischen erfragt, ob Wohngeldzahlungen direkt an mein Vernieter überwiesen werden kann. Ist anscheinend möglich. Muss hierfür auf ein Vordruck warten, ausfüllen und zurücksenden. Ich habe mal recherchiert, aber kein öffentlich verfügbaren Vordruck gefunden. Hat jemand ganz zufällig ein Link hierfür?

    Update:

    Für Juni wurden uns Leistungen vom Jobcenter gewährt. Gehalt Mai ist im Mai zugeflossen.


    Bernd Eckhardt konnte ich mir noch nicht durchlesen.


    Kinderzuschlag wurde für April und Mai abgelehnt, weil mein Elterngeld noch im April überwiesen wurde. Hier gilt anscheinend auch das Zuflussprinzip. Hier hatte die Familienkasse noch bei vorherigen Bescheid mein Weihnachtsgehalt auf 6 Monate als Einkommen aufgeteilt. Bei der neuen Berechnung wurde dies nicht mehr berücksichtigt. Müsste ich einen Widerspruch einreichen? Wäre ein Rattenschwanz -Angelegenheit.


    Dem Wohngeldamt habe ich alles mitgeteilt. Meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter hat sich ebenfalls beim Wohngeld gemeldet. Plötzlich wirkte das Amt für Wohngeld viel fleißiger auf mich. Seltsamerweise wollte das Amt für Wohngeld noch eine schriftliche Erklärungen von uns, dass wir auch gar nicht arbeiten gehen, auch nicht in Teilzeit.


    Wenn uns Wohngeld für April und Mai nicht zusteht, soll ich einen Antrag beim Jobcenter stellen für eine rückwirkende Leistungsüberprüfung. Ist das üblich? Besteht hierfür kein Rechtsanspruch?


    Kann ich Zinsen wegen Kontoüberziehung beim Amt für Wohngeld erstatten lassen? Hört sich vielleicht blöd an, kam mir aber mal zu Ohren.


    LG

    Zitat


    Dein Mann arbeitet seit dem 17.04.2019. Warum konnte über euren Wohngeldanspruch immer noch nicht abschließend entschieden werden?


    Unsere Sachbearbeiterin vom Wohngeldamt wollte noch die Lohnabrechnung sowie die Verdienstbescheinigung nach WoGG, diese haben wir leider erst am 21.05.19 sowie am 04.06.19 von der Personalabteilung erhalten.

    Zu wann wurde dein Mann gekündigt?

    Zum 31.05.19.

    So eine Vermutung wurde nicht geäußert.

    Mein Mann hat für Monat April Brutto 594,90€ Netto 476,05€ erhalten. Für Monat Mai Brutto 1.274,79€ und Netto 1.017,09€ erhalten.

    Kinderzuschlag wurde bis März bewilligt (2 Kinder). Für ab April läuft ein Weiterbewilligungsantrag.

    Elterngeld wurde letztmalig im April 19 in Höhe von 1034,36€ gezahlt.

    Kaltmiete beträgt 720,00€, Betriebskosten 90,00€, Heizkosten 110,00€ und Stellplatz 30,00€, insgesamt zahlen wir 950,00€.

    Aus der unverbindlichen Wohngeldberechnung lese ich die Meitenstufe 5 heraus.

    Meine Sachbearbeiterin meinte, da sich unsere wirtschaftlichen Verhältnisse ab Mitte April, wegen Wegfall Elterngeld bzw. Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit ändern wird sollen wir ein Antrag für April stellen. Beides könne parallel geprüft werden und somit könne Zeit gespart werden (um es in meinen Worten wieder zu geben).


    Mit ca. 677,00€ Wohngeld im Monat, wäre es wahrscheinlich nicht dazu gekommen, dass ich eine Monatsmiete versäumen musste. Durch unglückliche Buchhaltung meines Vermieters ist zwar die Miete Juni, aber dafür Miete April nicht gebucht worden.

    Zitat

    Mein Rat: Stellt am Montag einen Antrag auf ALG II. Dieser wirkt auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SGB II). Dann ist wenigstens ab Juni die Mietzahlung und der Lebensunterhalt sichergestellt. Sollte Wohngeld noch bewilligt werden, kann das Jobcenter bei der Wohngeldstelle einen Erstattungsantrag stellen.

    Wird euer Wohngeldantrag rückwirkend abgelehnt, würde der ALG II-Antrag sogar auf den Tag der Beantragung des Wohngeldes zurückwirken.

    Deinem Rat bin ich gefolgt. Ich habe einen Antrag auf ALG II gestellt. Unter welcher Voraussetzung kann das Jobcenter bei der Wohngeldstelle einen Erstattungsantrag stellen? Ich habe der Wohngeldstelle noch nichts von der Kündigung mitgeteilt, auch noch nichts über meinen Antrag beim Jobcenter. Ist es sinnvoll dies so schnell wie möglich zu tun? Kann das Jobcenter nicht mit dem Wohngeldamt kommunizieren und meinen Bedarf bzw. Leistungsanspruch überprüfen und dann bescheiden?


    Danke Theo für deine Antwort und auch für deinen letzten Satz. Wird das Jobcenter nicht mein Wohngeldbescheid und mein Kinderzuschlagbescheid abwarten wollen? Was droht mir, wenn eine Nachzahlung seitens des Wohngeldamtes in Höhe von bspw. ca. 3.350€ getätigt wird?

    Hallo,


    wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses müssen wir ALG II beantragen. Wir lebten die vergangen Monate vom DispoKredit und kleinem Einkommen, da Wohngeld noch nicht beschieden wurde. Nun rechne ich demnächst mit einer Nachzahlung. Diese Nachzahlung wird vom Jobcenter als Einkommen berechnet, entweder für den Monat selbst indem es zugeflossen ist oder aufgeteilt für die nächsten 6 Monate. Nun leben wir vom Dispo-Kredit und konnten ein Monat keine Miete zahlen. Wie kann ich dafür sorgen, dass bspw. meine Mietschulden getilgt werden ohne das Geld als Einkommen auf mein Konto zu erhalten? Werden wir dafür bestraft, erstmal ohne staatliche Unterstützung gelebt zu haben?

    Danke für die Antworten im Voraus.

    Hallo ihr Lieben,


    ich habe im Dezember ein Wohngeld-Antrag gestellt. Dummerweise habe ich hier vermerkt, dass sich im April Veränderungen ergeben werden. Daraufhin hat die Behörde auf die Nachweise, welche erst zukünftig erbringbar sind, bestanden um den Anspruch zu überprüfen? Ist das erlaubt? Wenn ja,wie weit darf die Behörde die Zukunft abwarten?

    Keiner weiß, ob er morgen stirbt.

    Danke Theo. Folgende These: Angenommen mir wird Wohngeld bewilligt für 6 Monate. Ein Monat später verändert sich meine Einkommenssituation. So muss ich doch nur diese Änderung mitteilen und schon wird alles neu berechnet, oder etwa nicht. Hier würde doch auch kein neuer Antrag erwartet werden, oder?

    Hallo liebe Gemeinschaft,


    ich hab ein Wohngeldantrag gestellt. Dieser ist noch nicht abschließend bearbeitet. Soll dennoch ein zweiten Antrag für einen anderen Monat stellen. Kann das angehen?


    LG

    Maria