Ich verweise einfach mal auf den Link
https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-vorausleistungen.html
Unterhaltsanspruch entfällt theoretisch, da es sich um eine Zweitausbildung handelt. Das allerdings ist ja erstmal noch nicht 100 prozentig der Grund. Es müssen erst gewissen Kriterien nicht zutreffend sein, sodass der Unterhaltsanspruch entfällt. Unter anderem besteht Unterhaltsanspruch wenn die Zweitausbildung in einem engen Zusammenhang mit meiner Erstausbildung bestände. Dies könnte man ja evtl. so darlegen, deswegen meine Frage ob da wer evtl. Erfahrungen hat. Es muss allerdings noch ein zweites Kriterium erfüllt sein. Nur wenn beide erfüllt sind besteht Unterhaltspflicht. Und zwar der zeitliche Zusammenhang. Wenn ich mein Studium beginne sind knapp über 2 Jahre vergangen, sodass man laut Artikel nicht mehr von einem engen Zusammenhang reden könnte und der Unterhaltsanspruch somit entfällt. So die Theorie...dachte vllt, dass jmd schon Erfahrung damit hat und weiß wie gut die Chancen bei sowas dann wirklich stehen. Das ist halt so ne rechtliche Lücke, wenn Eltern nicht zahlen wollen und dann nachgewiesen wird, dass sie auch keine Unterhaltspfflicht mehr haben, dann wird man elternunabhängig gefördert, obwohl das im Bafög recht ja eig anders geregelt ist.