Danke für die Antwort Theo
Das Problem ist, dass mein Sohn sich ERST nach Grundausbildung und Ende der Probezeit in der Kaserne als Hauptwohnsitz melden darf. So lange ist er bei uns gemeldet. Würde aber bedeuten, dass wir 6 Monate keinen WG Anspruch haben. Ich weiß nicht wie ich dann alles finanzieren soll. Es handelt sich nicht um 100,- im Monat. Diese würde ich ganz bestimmt auffangen können.
Und ich kann und will meinem Sohn auch nicht sagen, dass er (sofern er überhaupt während der 3 mont. Grundausbildung mal nach Hause kommt, da diese gut 800km entfernt ist) mich mit einer dreistelligen Summe monatl. unterstützen soll. Er hat in der Kaserne auch seine Ausgaben. Stubengeld, Pflegeversicherung, Verpflegungsgeld usw. da liegt er auch schon bei 500,00 und mehr. Eine kleine Summe X wird er schon beisteuern, wenn er dann wieder regelmäßig nach Hause kommt. Sobald er den Standort nach ca. 3 Monaten wieder wechselt.
Gibt es denn wirklich keine andere Möglichkeit? Das kann doch bald nicht sein.
Das WGA sagt: Sohn einfach abmelden
Meldestelle sagt: ist quatsch, man kann nicht nur abmelden, man muss sich ummelden
BW sagt: anmelden an der Kaserne geht erst nach 6 Monaten
Ein verflixter Kreislauf. Und davon soll man gesund werden. Ich könnt heulen
Zitat
ein ein Untermietsvertrag würde nichts an der Anrechnung des Einkommens ändern,
Was wäre denn, wenn ich eine wildfremde Person in mein Haus untervermiete? Wäre die Sachlage die gleiche? Oder liegt es nur daran, dass mein Sohn ein Familienmitglied ist?
Ich finde es auch nicht richtig, dass er sich nur fürs Amt eine Wohnung suchen soll. Bei dem heutigen WOhnungsmangel an kleinen Wohnungen, wäre das doch nur verschenkter Wohnraum, für Leute die es wirklich dringend benötigen. Da mein Sohn ja überwiegend in der Kaserne untergebracht ist.