Hallo,
die Wohngeldstelle hat für die 4 Monate, in denen dein Vater den Minijob ausgeübt hat, das Wohngeld neu berechnet, da der Minijob länger als 2 Monate ausgeübt wurde, also nicht nur vorübergehend war. Die 1.650,00 € hat er in einem Zeitraum von 4 Monaten verdient, also pro Monat im Schnitt 412,50 €. Der Minijob plus Rente in diesen 4 Monaten lag dann über dem maximalen Einkommen, das er für einen Wohngeldanspruch haben durfte, so dass für diese Zeit der Anspruch weggefallen ist.
Also ja, die Neuberechnung ist richtig und rechtens. Die Erklärung mit dem hochgerechneten Jahreseinkommen ist vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt als Erläuterung. Beim Wohngeld wird halt immer alles auf das Jahr hochgerechnet, und in diesen 4 Monaten hat dein Vater 15% mehr Jahreseinkommen gehabt, wenn man es hochrechnet.
Also nochmal in Kurzform:
anrechenbares Einkommen von 01.06.-31.12.17: nur Rente (monatliche Rente x 12 Monate) = Jahreseinkommen minus Pauschalabzug = anrechenbares Gesamteinkommen
anrechenbares Einkommen von 01.01.-30.04.18: Rente (monatliche Rente x 12 Monate) + Minijob (1.650,00 €/4 Monate x 12 Monate) = Jahreseinkommen minus Pauschalabzug
ab Mai dann wieder nur Rente wie vor dem Minijob
Ich hoffe, es ist so verständlicher.
Gruß
Simone