Hallo Thomas,
die Abrechnungen für Januar und Februar kann ich schon noch nachvollziehen. Man sollte recht aktuelle Abrechnungen zur Berechnung heranziehen, und Januar und Februar sollten dir ja mittlerweile vorliegen (zumindest bei einem zuverlässigen Arbeitgeber). Ich hatte es schon oft, dass z. B. Anpassungen des Stundenlohns gerne im Januar erfolgen.
Mietbescheinigung verlangen wir jetzt z.B. nicht, schon gar nicht, wenn sich nix geändert hat. Aber ich wüsste jetzt auch nicht, dass sie es NICHT verlangen dürfte.
Ich fürchte, das liegt im Ermessen deiner SBin, welche Unterlagen sie anfordert. Dass es so lange dauert, ist für dich natürlich ärgerlich. Erst nach drei Monaten überhaupt was anfordern, ist schon langsam. Aber dazu kann ich leider auch nichts sagen, da da auch jedes Amt anders ist und andere Bearbeitungszeiten hat. Vielleicht ist durch Krankheitsfälle die Wohngeldstelle seit einiger Zeit extrem schlecht besetzt. Da hast du eigentlich wenig Handhabe. Erst nach sechs Monaten könntest du z. B. eine Untätigkeitsklage einreichen.
Wir bewilligen unsere Studenten idR semesterweise, also Okt.-März und April-Sept. (außer, es spricht etwas dagegen, z. B. befristete Verträge). Vielleicht kannst du ja fragen, ob sie das Wohngeld wenigstens von Februar bis September bewilligt.
Ich fürchte, da bleibt dir nichts Anderes übrig, als die Unterlagen vorzulegen. Du kannst ja mal anrufen und fragen, ob das mit der Mietbescheinigung wirklich notwendig ist, da die Miete auf dem Kontoauszug ersichtlich ist und du momentan an den Vermieter nicht rankommst. Oft kann man manche Sachen auch recht unkompliziert klären.
Schöne Ostern!
Simone