Hallo,
genau, ihr habt das beide richtig verstanden. Der Kredit ist natürlich Geld, das dir zum Leben zur Verfügung steht, wird aber nicht als Einkommen bei der Berechnung angerechnet.
Die von deinen Eltern übernommenen Versicherungsbeiträge musst du als Unterhaltszahlung angeben. Auch weitere Zahlungen natürlich. Es ist unerheblich, ob dir das Geld von den Eltern direkt zufließt oder ob sie dir damit einfach den KV-Beitrag zahlen. Du kriegst aber wiederum 10% pauschal abgezogen, weil du Krankenversicherung zahlst (egal, wer die letztendlich bezahlt). Vermutlich wird es das Ergebnis nicht ändern, das du auch ohne Einkommen hast, da sich das maximale Wohngeld erst ab einem gewissen Betrag verringert.
Nebenjobs müssen natürlich angegeben werden. Nimmst du einen Job erst mitten im Bewilligungszeitraum auf und er dauert weniger als 2 Monate, wird das Wohngeld aber nicht angepasst, da dies nur eine kurzfristige Einkommenserhöhung ist. Alles länger als 2 Monate führt zu einer neuen Wohngeldberechnung - eigentlich erst bei 15% Einkommenserhöhung, aber bei 0 oder ganz wenig anrechenbarem Einkommen hast du die 15% Erhöhung ja sicherlich.
Gruß
Simone