Hallo,
so lange sich euer Einkommen während des ursprünglichen Bewilligungszeitraumes ändert, wird das Wohngeld nur dann angepasst, wenn das anrechenbare Gesamteinkommen sich um 15% erhöht oder verringert.
Es wird in der Berechnung immer das Bruttoeinkommen angesetzt. Hier machen die Pauschalabzüge viel aus. Wenn du Gehalt hast, erhältst du 10% Abzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, weitere 10% für Rentenversicherungsbeiträge und nochmal 10% für gezahlte Steuern - also insgesamt bis zu 30%. Bei Lohnersatzleistungen sind die Abzüge deutlich geringer. Bei Krankengeld idR nur 10% für die vom Bruttokrankengeld abgezogenen Beiträge, bei Arbeitslosengeld gibt es gar keine Abzüge. Dadurch kann es sein, dass sich das anrechenbare Gesamteinkommen rechnerisch nicht um 15% verringert, auch wenn ihr unterm Strich deutlich weniger Geld zum Leben habt.
Schau dir doch mal die Berechnung vom Ablehnungsbescheid genauer an und vergleiche die Zahlen mit eurem ursprünglichen Bescheid. Die Wohngeldberechnungen sind zugegebenermaßen für Laien teils schwer verständlich, aber vielleicht kannst du es so gut nachvollziehen, wie gerechnet wurde. Im Wohngeldrechner hast du vielleicht die Pauschalabzüge falsch eingegeben. Falls du immer noch der Meinung bist, es wurde falsch gerechnet, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, allerdings mit Begründung. Dann muss der Anspruch nochmal überprüft werden. Ich gehe aber davon aus, dass dein Sachbearbeiter das richtig gemacht hat, denn ein Erhöhungsantrag ist an sich keine komplizierte Angelegenheit. Hat er/sie beide Änderungen bei euch berücksichtigt, also das ALG deines Mannes und dein Krankengeld? Oder hat er/sie das ehemalige Einkommen des Mannes einfach übernommen und nur deinen Krankengeldbezug neu angesetzt?
Wenn ihr durch die Einkommensminderungen nichtmal den Hartz IV-Satz zum Leben habt, solltet ihr zum Jobcenter wechseln und dort eine Aufstockung beantragen. Das geht auch mit Arbeitslosengeld I und Krankengeld.
Gruß
Simone