Beiträge von Simone81

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich

    Hallo,


    generell kann man mit Aufstiegsbafög Wohngeld beantragen. Ihr werdet zwar zusammen als Haushaltsgemeinschaft berücksichtigt, aber da du Grundsicherung erhältst, wirst du als Transferleistungsempfänger dann wieder bei der Berechnung ausgeschlossen. Er muss dich aber im Wohngeldantrag als Haushaltsmitglied angeben (und dann eben, dass du GruSi erhältst) und auch den aktuellen SGB XII-Bescheid vorlegen. Bzw. wenn du alleiniger Mieter laut Mietvertrag bist, dann bitte den Antrag auf dich stellen und ihn als Haushaltsmitglied angeben, für welches Wohngeld beantragt wird.


    Gruß

    Simone

    Hallo,


    ja, die dürfen das. ;-) Heizung und Strom werden nicht bei den Mietkosten berücksichtigt, sondern nur die Grundmiete und die kalten Nebenkosten (= Bruttokaltmiete). Wenn im Mietvertrag keine gesonderten Beträge für Heizung und Strom genannt sind, müssen die Pauschalen gem. § 6 WoGV abgezogen werden. Ob diese dann an den realen Verbrauch rankommen oder nicht, ist leider unerheblich.


    Hier der Link zum Gesetzestext:


    § 6 Wohngeldverordnung (WoGV) - Außer Betracht bleibende Kosten und Vergütungen


    Tipp: Bevor man zu einem Anwalt geht, der Geld kostet, kann man sich auch die Rechtsgrundlagen vom Sachbearbeiter nennen lassen, die müssen das ja auch erklären können.


    Gruß

    Simone

    Gesetzgrundlage habe ich jetzt keine im Kopf. Wir hatten mehrere Fälle, in denen die Regierung einen Widerspruch abgelehnt hat, weil entweder kein Darlehensvertrag vorlag oder dieser nicht den Anforderungen genügte.


    Ich würde sagen, es kommt auch ein bisschen auf deinen Sachbearbeiter an. Wenn das Ganze glaubhaft ist, kann es sein, dass er es akzeptiert. Wenn du keinen Vertrag machen möchtest, würde ich aber wenigstens eine schriftliche Bestätigung deiner Mutter vorlegen und es wäre sicherlich nicht schlecht, wenn du schonmal anfängst, in Raten zurückzuzahlen. Es kommt auch immer ein bisschen auf den Einzelfall an. Du bist selbst schon berufstätig und nur durch Corona in einer finanziellen Notlage. In den o.g. Fällen handelte es sich meist um Studenten, deren Eltern noch unterhaltspflichtig waren und die schon die ganze Zeit monatlich Geld erhalten, es uns aber als Kredit angegeben haben, damit es nicht angerechnet wird. Das ist halt ein ganz anderer Sachverhalt. Ich empfehle immer, einfach direkt mit dem Sachbearbeiter zu reden. Im Normalfall sind wir ganz normale Leute. ;-)

    Hallo,


    Darlehensverträge zwischen Eltern und Kindern müssen einem Vergleich mit einem "richtigen" Darlehensvertrag (z. B. mit der Bank) standhalten, da sonst unterstellt wird, dass es sich eigentlich um Unterhalt handelt. Ihr solltet also dementsprechend einen Vertrag aufsetzen mit den notwendigen Daten, wichtig ist hierbei auch, dass der Zeitpunkt der Rückzahlung genannt ist.


    Wird vom Wohngeldamt angezweifelt, dass es sich hier um einen echten Darlehensvertrag handelt, werden die 1.500 € im worst case als Unterhalt, also Einkommen angerechnet. Du solltest auch auf jeden Fall angeben, dass diese Zahlungen so oder so ab Januar eingestellt werden, damit sie wenigstens ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angerechnet werden.


    Ich denke nicht, dass die Rückzahlung nachgewiesen werden muss, wenn du zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Wohngeldbezug bist.


    Gruß

    Simone

    Hallo,


    das Wohngeld muss von Amts wegen neu berechnet werden, wenn das anrechenbare Einkommen sich um mehr als 15% erhöht.


    Ihr seid also verpflichtet, bei Einkommenserhöhungen in der Größenordnung neue Einkommensnachweise vorzulegen.


    Das heißt nicht, dass ihr dann automatisch bei dem Betrag gar kein Wohngeld mehr kriegt, es wird sich aber dann auf jeden Fall verringern (oder ja, auch wegfallen, je nachdem, wie viel ihr jetzt gerade kriegt).


    Einkommensänderungen unter 15% haben keine Auswirkung. Das gleiche gilt bei Mietminderungen. (Sind ja eher selten, aber kommt schon mal vor.)


    Gruß

    Simone

    Hallo,


    nein, die von dir genannten Einmalzahlungen werden nicht angerechnet.


    Auch die Erhöhung oder Verringerung deines Heizkostenabschlages ist für die Berechnung des Wohngeldes egal, da die Heizkosten nicht berücksichtigt werden. Das Wohngeld wurde nur zum 1.1.21 wegen der CO2-Bepreisung angepasst, damit Wohngeldempfänger ein bisschen mehr Wohngeld erhalten und die höheren Heizkosten damit etwas abfedern können. Das ist aber pauschal. Heizkosten werden bei den Mietkosten immer noch nicht berücksichtigt.


    Gruß

    Simone

    Hallo Micha,


    das hast du genau richtig verstanden. Beim Wohngeld - im Gegensatz zu z. B. Hartz IV - gilt nicht das Zuflussprinzip, also wann du etwas erhalten hast, sondern für welchen Zeitraum. Da du das Geld für den Monat Oktober erhalten hast (Ich gehe davon aus, dass die Abrechnung auch dementsprechend ausweist, dass es für Oktober war.), ist es für den Wohngeldbezug ab November unerheblich. Du musst das der Wohngeldstelle nicht melden.


    Viele Grüße

    Simone

    Hallo,


    bei uns gibt es zweimal im Monat einen Zahllauf, zum Monatsanfang und zur Monatsmitte.


    Ich kann dir aber nicht sagen, ob das Standard ist. Ich denke eigentlich, dass das jede Kommune selbst regeln kann.


    Gruß

    Simone

    Du kannst es z. B. in der WoGVwV, 15.01 Abs. 1ff. nachlesen. "Die Angaben können glaubhaft sein, wenn die hiernach zur Verfügung stehenden Einnahmen zuzüglich eines zu leistenden Wohngeldes 80 Prozent des Bedarfs nach dem SGB XII erreichen."

    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm


    Ich arbeite seit 2017 als Wohngeldsachbearbeiterin und mache jeden Tag etliche Plausibilitätsprüfungen. ;-)


    Sind die 760 € brutto = netto (Werkstudent)? Du musst bei der Eingabe darauf achten, dass du die richtigen Abzüge verwendest. Es wird das Monatseinkommen brutto angesetzt und dann je 10% für gezahlte Krankenversicherung, Renten-/Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer abgezogen - das sind Pauschalen, die tatsächliche Höhe der Abzüge ist egal. Bei einer All Inclusive-Miete musst du Heiz- und Stromkosten abziehen. Es wird nur die Bruttokaltmiete, also Grundmiete und kalte Nebenkosten, berücksichtigt. Wenn die nicht genau beziffert sind im Mietvertrag, werden die Pauschalen angesetzt.

    Hallo,


    nein, das ist nicht richtig. Erstmal ist es so, dass die 80% ausschließlich auf den Regelbedarfssatz abzielen. Denn der Vermieter wird sich nicht mit 80% der Miete zufrieden geben, die zahlst du zu 100%. Die KV muss auch abgedeckt sein. Also 650,00 € plus 110,00 € plus 80% von 432,00 € = 1.105,60 €. Die 80% sind aber wirklich Minimum, hier geht der Sachbearbeiter zu deinen Gunsten davon aus, dass du sparsam leben kannst und auch nicht den vollen Regelbedarfssatz benötigst.


    Es ist nicht so, dass du genau diesen Betrag schon als Einkommen vorweisen musst, du musst aber insgesamt mit dem errechneten Wohngeld diesen Betrag erreichen. Wenn du wissen willst, wieviel du verdienen musst, um das Mindesteinkommen inklusive Wohngeld zu erreichen, musst du also ein bisschen mit dem Rechner spielen und rausfinden, wo der Punkt ist, an dem Gehalt und Wohngeld zusammen diese Kosten decken.


    Welche Mietkosten berücksichtigt werden, ist in § 9 Abs. 2 WoGG aufgeführt. Heizkosten sind nicht enthalten. Zahlst du wirklich 150,00 € nur Heizkosten oder sind da auch kalte Nebenkosten dabei? Diese werden durchaus auch berücksichtigt.


    Gruß

    Simone

    Hallo Saskia,


    ihr werdet als Paar zusammen berechnet, d.h. die Gesamtmiete wird ins Verhältnis zum Gesamteinkommen von euch beiden gesetzt. Ich weiß ja nicht, wie viel du verdienst. Die Einkommensgrenzen sind auch abhängig von der Mietstufe. Du kannst ja bei deiner Wohngeldstelle anrufen und fragen, wie hoch die Einkommensgrenze für zwei Personen ist.


    Gruß

    Simone

    Abend. Mein Sohn (21) ist seit September in der Berufschule, er Wohnt in ein WG in Köln, und hat gerade der Bescheid von der Bafog Amt bekommen. Von der Gedamt Bedarf von €585 im Monat wird €449.35 angerechnet wegen sein Mutters verdienst...bedeutet er bekommt €136 im Monat ! Was können wir da machen..gibts ein Anspruch auf Wohngeld oder einen andere Leistung ? Er war 1 Jahr Arbeitlos und hat ALG 1 bekommen, und jetzt wo er Studiert wird er quasi bestrafft. Sein Studium is jetzt in Gefahr.Für alle Positive anmerkungen oder Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Hallo,


    zuerst einmal würde ich dir raten, dich nicht einfach in einen Thread dranzuhängen, da dann deine Frage leicht untergehen kann.


    Für BAföG-Empfänger gibt es leider keine weiteren staatlichen Leistungen. Die Frage ist, wieso die Mutter keinen Unterhalt zahlt? Wenn so viel angerechnet wird, müsste doch eigentlich einiges an Einkommen vorhanden sein? Im Normalfall wird ja das elterliche Einkommen von vor 2 Jahren angerechnet. Falls sie mittlerweile deutlich weniger verdient und deshalb keinen Unterhalt zahlen kann, als bei der Berechnung angesetzt wurde, sollte dein Sohn einen Aktualisierungsantrag stellen, damit das BAföG mit dem tatsächlichen Einkommen neu gerechnet wird. Ansonsten hat er auf jeden Fall Anspruch auf sein Kindergeld (204 €). Wird ihm das von dir oder der Mutter weitergeleitet?


    Je nachdem, was er studiert, könnte er auch mal nach Stipendien schauen. Natürlich ist das idR etwas schwierig, aber es gibt auch kleinere Organisationen, die Stipendien anbieten, und manchmal werden Stipendien mangels Bewerbern nicht abgerufen. Hier sollte er mal einfach etwas recherchieren. Vielleicht kann ihm auch das Studentenwerk diesbezüglich weiterhelfen.


    Gruß

    Simone

    P.S.: Sobald der Bewilligungszeitraum ausgelaufen ist und ihr einen Weiterleistungsantrag stellt, müssen dann aber die tatsächlichen Einkommensverhältnisse berücksichtigt werden, d.h. euer Wohngeld wird dann höher sein.

    Hallo,


    so lange sich euer Einkommen während des ursprünglichen Bewilligungszeitraumes ändert, wird das Wohngeld nur dann angepasst, wenn das anrechenbare Gesamteinkommen sich um 15% erhöht oder verringert.


    Es wird in der Berechnung immer das Bruttoeinkommen angesetzt. Hier machen die Pauschalabzüge viel aus. Wenn du Gehalt hast, erhältst du 10% Abzug für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, weitere 10% für Rentenversicherungsbeiträge und nochmal 10% für gezahlte Steuern - also insgesamt bis zu 30%. Bei Lohnersatzleistungen sind die Abzüge deutlich geringer. Bei Krankengeld idR nur 10% für die vom Bruttokrankengeld abgezogenen Beiträge, bei Arbeitslosengeld gibt es gar keine Abzüge. Dadurch kann es sein, dass sich das anrechenbare Gesamteinkommen rechnerisch nicht um 15% verringert, auch wenn ihr unterm Strich deutlich weniger Geld zum Leben habt.


    Schau dir doch mal die Berechnung vom Ablehnungsbescheid genauer an und vergleiche die Zahlen mit eurem ursprünglichen Bescheid. Die Wohngeldberechnungen sind zugegebenermaßen für Laien teils schwer verständlich, aber vielleicht kannst du es so gut nachvollziehen, wie gerechnet wurde. Im Wohngeldrechner hast du vielleicht die Pauschalabzüge falsch eingegeben. Falls du immer noch der Meinung bist, es wurde falsch gerechnet, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, allerdings mit Begründung. Dann muss der Anspruch nochmal überprüft werden. Ich gehe aber davon aus, dass dein Sachbearbeiter das richtig gemacht hat, denn ein Erhöhungsantrag ist an sich keine komplizierte Angelegenheit. Hat er/sie beide Änderungen bei euch berücksichtigt, also das ALG deines Mannes und dein Krankengeld? Oder hat er/sie das ehemalige Einkommen des Mannes einfach übernommen und nur deinen Krankengeldbezug neu angesetzt?


    Wenn ihr durch die Einkommensminderungen nichtmal den Hartz IV-Satz zum Leben habt, solltet ihr zum Jobcenter wechseln und dort eine Aufstockung beantragen. Das geht auch mit Arbeitslosengeld I und Krankengeld.


    Gruß

    Simone

    Hallo,


    die Vermögensgrenze von 120.000 € gilt für alle zusammen. Wer letztendlich wie viel auf seinem Namen hat, ist egal. Bitte denk dran, auch eure Zinseinkünfte anzugeben. (Vermutlich wirst du dazu eh aufgefordert, wenn du sie nicht gleich mitschickst.) Zinseinkünfte ab 100 € jährlich zählen als Einkommen. Den Freibetrag erhält jeder von euch auf seine eigenen Kapitalerträge.


    Gruß

    Simone

    Hallo,


    ja, du kannst einen Wohngeldantrag stellen - wenn du nicht dem Grunde nach Anspruch auf etwas hättest, was Wohngeld ausschließt (Schüler-/Studentenbafög oder BAB). Bei 0 € Einkommen kommt schon relativ viel raus, aber immer etwas weniger als die Bruttokaltmiete. Das Ergebnis ist schon realistisch. Wenn du nur vom Vermögen lebst, hast du auch de facto 0 € anrechenbares Einkommen.


    Gruß

    Simone

    Hi,


    mangels weiterer Angaben (Miethöhe, Mietstufe, dein Einkommen etc.) kann ich jetzt nicht pauschal sagen, ob sich generell was errechnet. Die Unterhaltszahlungen werden zu Gunsten deines Partners berücksichtigt. Also unbedingt auch die Unterhaltszahlungen angeben, dies wird im Antrag auch gefragt. Je nach Mietstufe und ob du noch ALG I kriegst könnte es aber sein, dass ihr trotzdem über der Einkommensgrenze für 2 Personen liegt.


    Gruß

    Simone