Du wohnst nicht bei deinen Eltern und studierst?
Wie kommt der Freibetrag von 180 € zustande?
Ansonsten ist es so, dass Bafög und Unterhalt 2 verschiedene Dinge sind und unterschiedlich berechnet werden.
Insofern kann man aus einem Bafög-Bescheid nur das Bafög ablesen und nicht den Unterhalt.