Ich habe mich schlecht ausgedrückt.
Es werden natürlich die realen Einkommensnachweise des Vaters verwendet und damit der Bafögbetrag berechnet.
Allerdings ist der sich ergebende anzurechnende Betrag eben nicht der Betrag, den der Vater zu zahlen hat.
Der anzurechnende Betrag ist eine reine Rechengröße zur Ermittlung des Bafögs. Darum nannte ich ihn "fiktiv".