Beiträge von Vater2

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    Hallo,
    entschuldigung, hatte keine Nachricht über eine Antwort erhalten, deshalb erst jetzt meine Reaktion.


    Ich habe keine Ahnung ob sie einen Abschluss gemacht hat. Laut letztdem Schreiben vom BaFöG-Amt sollte Sie bis 09.2015 BaFöG erhalten haben. Wenn mit dem Grundstudium die ersten Semester gemeint sind - ja, darüber habe ich Belege eingefordert und bekommen.
    Gruß, der Vater

    Hallo,
    Ausgangssituation:
    vor 9 Jahren Scheidung, 2 jugendliche Kinder, Tochter hatte mit der Mutter seitdem, trotz Bemühen meinerseits, Kontakt zu mir abgebrochen. Habe Unterhalt immer gezahlt.


    Meine Tochter hatte vor über 4 Jahren ein Studium begonnen. Zwei Jahre hatte ich in dieser Zeit ohne Fragen zu stellen vereinbarten Unterhalt gezahlt. Erst als der Unterhalt über das BaFöG-Amt höher berechnet und von mir gefordert wurde, verwies ich auf meine Recht, von meiner Tochter einen Nachweis zum Ausbildungsverlauf zu erhalten. Den erhielt ich von Ihr und vom BaFöG-Amt die Information, dass meine Tochter Sept. 15 ihr Studium (Bachelor) beendet (entsprechend meine Rückzahlung an das Amt).


    Seitdem habe ich keine weiteren Informationen bekommen. Ich kenne nicht die Wohnadresse meiner Tochter, auch sonst keine Kontaktdaten. Ihre Mutter und ihr Bruder reagieren auf keine Anfragen.


    Vor ein paar Wochen forderte das BaFöG-Amt von mir die Steuererklärung 2014, mit dem Hinweis, ich wolle nach Info meiner Tochter meine Einkommensverhältnisse nicht offenlegen (was, ganz simpel ausgedrückt, gelogen ist). Habe die Steuererklärung sofort zugesendet mit dem aktuellen Einkommensnachweis und Pensionierungsbeleg, und dem Hinweis, dass sich meine Einkommenssituation durch Ruhestand drastisch verändert hat (nur noch ca. 25% meines Einkommens) - also auch nicht mehr entsprechend zahlungsfähig bin. Heute erhalte ich eine Übergangsanzeige auf der Basis des Einkommens von 2014, ausserdem die damit verbundene Info das meine Tochter seit 10/2016 studiert (also ein Jahr aussetzte). Ich habe keine Ahnung was sie studiert, ob sie ihr letztes Studium überhaupt ordnungsgemäß abgeschlossen hat und sonstige Informationen zum Ausbildungsverlauf.


    Kann mir jemand einen Hinweis geben, wie ich mich jetzt verhalte und welche Rechtsgrundlagen in dieser Situation greifen?


    Vielen Dank...