Es geht darum das mein Sohn beim BAföG-Amt Vorausleistungen für sein neues Studium beantragen will. Dieses wird dann den Unterhalt von uns einklagen.
Nun ist es die Frage ob mein Sohn noch Recht darauf hat,
Bis jetzt hat er eine schulische Ausbildung als Chemisch-technischer Assistent parallel zum ABI abgeschlossen. Dann kam ein Jahr FSJ und halbes Jahr im Ausland zwischen durch hat er auch noch bei uns gewohnt.
Dann hatten Wir ihm sein Physik Studium finanziert was er nach dem 3 Semester auf Grund schlechter Leistungen Beenden musste.
Nun will er auf einer Privaten Hochschule Osteopathie studieren, was ihm sehr liegt. Er ist nun 27.
Sind wir immer noch verpflichtet ihm Unterhalt zu zahlen.
Schon mal Danke vorweg für jede Antwort