Beiträge von hephep92

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    Ja den Betrag habe ich auf jedenfall verdient. Und warum denen das nicht eher aufgefallen ist, bleibt mir ein Rätsel. Mir war ja vorher nicht bekannt, dass man so gefördert werden kann. Hätte denen auffallen müssen.


    Rückzahlungen sind aber warscheinlich nicht zu erwarten oder?


    Habe den standart Bafögantrag ausgefüllt und alle nötigen Unterlagen beigelegt. Zudem ein Zettel über das Elternunabhängige Bafög und das dieser geprüft werden soll.


    LG Timo

    Moin zusammen :)


    Ich würde gerne eure Einschätzung hören, ob ich die Kriterien für das Elternunabhängige BAfög erfülle.


    Ich bin 24 Jahre alt, eigene Wohnung und befinde mich gerade in der zweiten Ausbildung. Hier ein kleiner Ausschnitt aus meinem Lebenslauf:



    2007 - 2010 Ausbildung zum Tischler ( 3 Jahre, Praxis & Schule)
    2010 - 2011 Zivildienst ( 9 Monate )
    2011 - 2015 Erwärbstätig als Tischler ( 4 Jahre)
    Seit 09.2015 Ausbildung zum Heilerziehungspfleger ( Sind 3 Jahre schulische Ausbilung/ 2 Tage Praxis in der Woche)
    Nach den Sommerferien im 2 Ausbildungsjahr.


    Habe im ersten Ausbildungsjahr der aktuellen Ausbildung Schüler- BAfög bezogen. 123€ im Monat (kein Höchstsatz, Eltern haben anscheind zuviel verdient)


    Anfang nächsten jahres werde ich 25. und somit fällt das Kindergeld weg und ich müsste theoretisch mit 123€ im Monat auskommen. Nach längerem stöbern bin ich auf das elternunabhängiges BAfög gestoßen. Habe das zuständige Sozialamt angerufen und gefragt, meine Situation und Lebensweg geschildert. Sie musste sich erst einmal informieren was dies überhaupt genau sei, und fragte wieso ich die Förderung nicht schon im ersten Jahr beantragt hätte....


    Die Antwort: Ich wusste bis vor kurzem nicht das es das gibt :D




    Habe mich im Internet schlau gemacht und nach meiner Ansicht, würde ich die Anforderungen erfüllen( Punkt 4 wird von mir erfüllt) :


    II. Ausnahme: Elternunabhängige Förderung


    § 11 Abs. 3 BAföG enthält Ausnahmen von der elternabhängigen Förderung. Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn Auszubildende


    1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen,
    2. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben,
    3. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig waren oder
    4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen
    berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig waren.


    Nummer 3 und 4 gelten nur, wenn die Auszubildenden in den Jahren ihrer Erwerbstätigkeit in der Lage gewesen sind, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten.



    Mir wurde ein Antrag auf Bafög zugeschickt. Der Antrag für das 2 Jahr der Ausbildung. Nach einem erneuten Anruf beim Sozialamt, war sich die Frau nicht mehr genau sicher, ob ich anrecht hätte diese Leistung zu beziehen. Dann habe ich bei der BAfög Hotline für Infos angerufen. Sie meinte die Chancen stehen garnicht schlecht und ich würde eine dieser Kriterien erfüllen. Habe daraufhin alle relevanten Zeugnisse Arbeitsverträge usw. kopier und beigelegt. Und bitte um Prüfung des elternunabhängigen BAfögs. Das Ergebnis steht aus.


    Ich würde gerne eure Meinung hören ob ich Anspruch hätte oder ob ich vollkommen danebenliege und gewisse Vorraussetzungen nicht erfülle. Das warten macht einen verrückt. :) LG