Hallo systemtroll,
für das Wohngeld werden drei Faktoren berücksichtigt:
1. Die zu berücksichtigende Miete
2. Das zu berücksichtigende Gesamteinkommen
3. Die Anzahl der wohngeldberechtigten Haushaltsmitglieder
Da du nur zu Punkt 3 Angaben gemacht hast, ist eine realistische Beispielrechnung natürlich nicht möglich.
zu 1.) Die zu berücksichtigende Miete ist die Gesamtmiete ohne Berücksichtigung von Heizung, Warmwasser, Garage, gewerbl. genutzte Flächen u.ä.
Wenn dieser Wert über der Mietobgrenze liegt (in deinem Fall 688 €), wird die Mietobergrenze herangezogen.
zu 2.) Es werden die Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt (also auch Ausbildungsvergütung oder Unterhalt oder Kapitaleinkünfte). Je nach Einkommensart werden aber unterschiedliche Prozente wieder abgezogen (z.B. 30% bei Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit) bzw. gibt es auch noch Pauschale Abzüge (wie Werbungskosten).
Wo nevis79 die 2.080€ her hat erschließt sich mir jetzt nicht, hab aber auch nichts gerechnet. In jedem Fall hat das Einkommen aber nichts mit der Mietstufe zu tun.
zu 3.) die zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sind grob gesagt alle diejenigen, die nicht Empfänger anderer Sozialleistungen (insbesondere ALG 2) sind.
Ansonsten wirst du wohl erst Klarheit zur Höhe deines Wohngeldes bekommen wenn du auch den Antrag bei der Wohngeldbehörde stellst. Alles andere sind hier Spekulationen.