Ah super. Vielen dank für die schnelle und ausfuhrliche antwort.
Kurz nochmal zum alg2: nach dem ich abgeschlossen habe und exmatrikuliert bin habe ich anrecht auf alg2 ?
Muss man dafür nicht ein jahr erwerbstätig gewesen sein?
Und: wie verhält es sich wenn ich noch bei den eltern wohne und alg2 beantrage ODER eine eigene wohnung habe und dann erst den antrag stelle?
Kann es sein das das amt mich quasi zwingt bei den eltern zu bleiben bis ich eine stelle gefunden habe?
Mfg