Hallo zusammen,
ich habe mich mit dem Thema Stipendium und BAföG beschäftigt. So richtig klar ist mir die Situation allerdings nicht. Meiner Ansicht gibt es die folgenden Fälle:
1. begabungs- und leistungsabhängiges Stipendium (einkommensteuerfrei):
->bis zu 300€ anrechnungsfrei, Betrag darüber hinaus wird voll auf das Einkommen angerechnet ( Freibeträge des Einkommens nach §21 gelten nicht)
2. Stipendium, welches ausschließlich aus privaten Quellen gefördert wird (einkommensteuerfrei)
-> wird wie Einkommen nach §21 BAföG behandelt und Freibeträge können damit angerechnet werden
3. Stipendium, welches teilweise oder voll öffentlich gefördert wird (einkommensteuerfrei)
-> wird voll als Einkommen angerechnet (Freibeträge des Einkommens nach §21 gelten nicht)
4. Stipendien des Begabtenförderungswerkes schließen BAföG-Förderung aus.
Was sagt ihr dazu?