Beiträge von steven.scholz

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    Hallo zusammen,


    ich habe mich mit dem Thema Stipendium und BAföG beschäftigt. So richtig klar ist mir die Situation allerdings nicht. Meiner Ansicht gibt es die folgenden Fälle:


    1. begabungs- und leistungsabhängiges Stipendium (einkommensteuerfrei):
    ->bis zu 300€ anrechnungsfrei, Betrag darüber hinaus wird voll auf das Einkommen angerechnet ( Freibeträge des Einkommens nach §21 gelten nicht)


    2. Stipendium, welches ausschließlich aus privaten Quellen gefördert wird (einkommensteuerfrei)
    -> wird wie Einkommen nach §21 BAföG behandelt und Freibeträge können damit angerechnet werden


    3. Stipendium, welches teilweise oder voll öffentlich gefördert wird (einkommensteuerfrei)
    -> wird voll als Einkommen angerechnet (Freibeträge des Einkommens nach §21 gelten nicht)


    4. Stipendien des Begabtenförderungswerkes schließen BAföG-Förderung aus.


    Was sagt ihr dazu?