Beiträge von Ratlos2015

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    Naja, wie Samka schrieb, ist ein technisches Gymnasium eben kein wirtschaftliches, sozialwissenschaftliches... etc. Und wenn man ein ganz bestimmtes Profil haben will und es das in Wohnortnähe nicht gibt, scheint das akzeptiert zu werden.
    Gruß, R.

    Mannomann, die Stimmung ist hier aber echt gereizt. Man muss aufpassen, dass man sich da nicht "anstecken" lässt...


    Ich muss aber zugeben, dass auch ich, wie Samka, den Eindruck habe, dass Hoppel nicht verstanden hat, worum es mir geht, und dass er/sie die Person ist, die nicht richtig liest:


    1)
    Bereits im "Titel" hatte ich in meinem ersten Beitrag geschrieben, dass es sich um ein Gymnasium handelt; Hoppels Aussage, ohne Nennung der Schulart könne man mir nicht helfen, war insofern nicht nachvollziehbar.


    2)
    Außerdem ist die Schule weit genug entfernt (wenn auch knapp), und die betreffende Schülerin wohnt nicht mehr zu Hause (sondern bei der Oma, drei Häuser weiter).
    All das habe ich geschrieben, zum Teil mehrfach. Hier zu schreiben, dass "keine dieser Voraussetzungen [...] im konkreten Fall vorhanden" sei, ist deshalb für mich nicht nachvollziehbar.


    Aber ehe noch mehr böse Worte fallen, beende ich hiermit meine Anfrage.


    Trotzdem Danke an alle, die sich bemüht haben, meine Fragen zu klären! Alles Gute für euch!
    R.

    Hallo Hoppel,


    mit genau dieser Begründung wurde aber der erste Antrag meiner Bekannten abgelehnt, und so steht's auch hier auf der Homepage unter "Schüler-BAföG":


    "Wer beispielweise noch bei seinen Eltern wohnt und das Gymnasium auf dem normalen Schulweg über die 10. Klasse hinaus besuchen möchte, hat im Normalfall keinen BAföG Anspruch. Gleiches gilt für Fachoberschulen, die man besuchen kann, ohne vorher eine Berufsausbildung absolviert zu haben.


    Wohnt man dagegen in den oben genannten Fällen nicht mehr bei seinen Eltern und kann nachweisen, dass entweder die Schule zu weit vom Elternhaus entfernt liegt, man bereits seinen eigenen Haushalt führt und die eigenen Kinder betreut, oder man bereits verheiratet war oder ist, ist eine Förderung durchaus möglich."


    Warum denkst du also, dass das nicht stimmt? Vielleicht kannst du eine andere Quelle angeben?
    Gruß, R.

    Hallo Hoppel,


    eben nicht, das ist ja der Witz. Ist der Elternort zu weit entfernt und ich lebe noch zu Hause, habe ich als Schüler einer allg.bildenden Schule generell keinen Anspruch.
    Ziehe ich aber aus, weil der Elternort zu weit entfernt ist, ziehe aber noch weiter von der Schule weg, dann habe ich einen Anspruch.


    So behauptet es meine Bekannte (mein erster Beitrag), und so bestätigt es Samka.
    Oder bist du dir sicher, dass Samka Unrecht hat?


    Gruß, Ratlos

    "ist es egal ob der Auszubildende im Nachbarhaus, bei der Oma oder in der Jugendherberge wohnt, dann hat er einen Anspruch, sogar dann, wenn die auswärtige Unterbringung noch weiter weg ist von der Ausbildungsstätte als die Wohnung der Eltern."


    Hallo Samka,


    wenn das also wirklich stimmt, finde ich die Regelung reichlich absurd. Man zieht aus und erschafft künstlich einen Bedarf mit der Begründung, die Schule sei zu weit entfernt, um dann am Ende noch weiter weg zu wohnen.
    Wer, bitte, schafft solche Gesetze?
    Aber gut, wenn das stimmt, kann man das ja so künftig als Tipp weitergeben.


    Dank an alle für die Antworten,
    Gruß, Ratlos

    Hallo,


    das beruhigt mich ja schon fast, dass offenbar nicht nur ich diese Idee absurd finde und man hier gar nicht gleich versteht, worauf das hinauslaufen soll...


    Die Idee ist, durch einen Pro-Forma-Auszug nicht mehr zu Hause zu wohnen und damit "dem Grunde nach" BAföG-berechtigt zu sein...


    Ich bin mir nicht sicher, ob man aus BAföG-Sicht jede x-beliebige Schule wählen müsste, an der man Abitur machen kann. Gerade bei beruflichen Gymnasien gibt es ja verschiedene, z.B. wirtschaftliche, sozialwissenschaftliche, technische, hauswirtschaftliche, ..., und da kann ein bestimmtes Profil schon mal ein Eckchen weg sein...


    Gruß, R.

    Hallo Hoppel,


    nein, nicht ich will mit aller Macht einen Anspruch "erzeugen", es geht hier um eine andere Person, die das gerade versucht (und der festen Überzeugung ist, dass das geht), und wenn ihr das wirklich gelingen würde, würde mich das wundern, dann gäbe es eine Art "Lücke" im System. Denn wenn es so ist, wie du schreibst, dass der Wohnort der Eltern entscheidend ist, dann kann ich, vorausgesetzt, die Eltern wohnen weit genug weg, mich pro forma ummelden, ins Nachbarhaus ziehen (oder offiziell so tun, als ob) und plötzlich einen Anspruch haben. Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, finde dazu aber nix im Netz.


    Gruß!

    Hallo Sandy,


    das mit der Zumutbarkeitsermittlung weiß ich; aber darum geht es ja eigentlich gar nicht.


    Es geht darum, ob das Amt einen Umzug drei Häuser weiter zur Oma akzeptiert als "eigenen Hausstand", der einen Anspruch "generieren" soll, obwohl sich die Entfernung zur Schule keine Minute verkürzt.


    Gruß, Ratlos

    Hallo Hoppel,


    doch, natürlich, aber es gibt kein berufliches Gymnasium mit genau diesem Profilschwerpunkt. Ich weiß nicht, inwieweit man da auf ähnliche Profile verwiesen werden kann?


    Falls die Entfernung als "nicht zumutbar" akzeptiert würde, würde dann aber auch zeitgleich die neue Adresse akzeptiert, die ja keinerlei Zeitersparnis bringt und überdies evtl. kein eigener Hausstand ist?


    Gruß, Ratlos

    Hallo Hoppel,


    es handelt sich, wie es im Betreff steht, um eine allgemeinbildende Schule (Gymnasium), und hier hat man ja, solange man zu Hause wohnt, grundsätzlich keinen Anspruch.


    Ich dachte, dass die Stunde einfach die Grenze sei bzgl. der Zumutbarkeit?


    Gruß

    Hallo zusammen,


    wenn die gewählte Schule etwa 1 Stunde (öffentlich) von der Wohnung der Mutter entfernt ist und man jetzt umzieht zur Großmutter, hat man dann Anspruch auf Schüler-BAfög? Oder gilt das Wohnen bei der Oma grundsätzlich nicht als "eigener Hausstand"? Muss die Oma deutlich näher an der Schule wohnen, oder kann sie auch genauso weit weg wohnen, Hauptsache, man wohnt nicht mehr bei einem Elternteil?


    Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, aber kenne jemanden, der das behauptet, und wüsste jetzt gern, ob das tatsächlich geht.


    Danke & Gruß!