Hallo joon0403,
folgende Überlegung von mir: Eine Unterbrechung bedeutet im Ausbildungsförderungsrecht, dass du die Ausbildung -in deinem Fall schwangerschaftsbedingt- für eine gewisse Zeit nicht mehr besuchst, du den Ausbildungswillen aber nicht aufgibst. Nach §15 Abs.2a BAföG wird im Falle einer solchen Unterbrechung Ausbildungsförderung für 3 Monate weiter gewährt. Hier hat die Behörde also kein Ermessen, es ist eine zwingende Vorschrift. Deiner Aussage nach wird die Förderung eingestellt ab dem Zeitpunkt in dem du in den Mutterschutz gehst. Das ist falsch und nicht rechtmäßig. Evtl. liegt das Problem darin, dass du quasi "zurückgesetzt" wirst in eine Klasse, die du eigentlich schon bestanden hast. Denn Förderung ist immer davon abhängig, dass man etwas macht, was man noch nicht hat (hier das Klassenziel / Stufenziel erreicht).
Evtl. wurde dies von der Schule als freiwillige Wiederholung beim Amt für Ausbildungsförderung mitgeteilt. Dann wären die Leistungen allerdings erst nach den 3 Monaten einzustellen und ab August 2016 wieder aufzunehmen, wenn du dann wieder in der Stufe bist, deren Ziel du noch nicht erreicht hast. Somit würdest du auch durchgefördert, da Mai bis Juli vom §15 Abs.2a BAföG gedeckt ist und im August wieder ein normaler Anspruch bestehen müsste. Lass dir unbedingt von deinem Amt für Afö erklären, wieso die Leistungen eingestellt wurden bzw. eingestellt werden sollen.
Viele Grüße und alles Gute für dich und dein Kind,
Samka